Druckversion
Sonntag, 7.12.2025, 10:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-xzr71-16-pauschalreisen-tui-anzahlung-hoehe-provisionen-reisebueros
Fenster schließen
Artikel drucken
23617

BGH billigt Reiseanzahlungen bei TUI: Ping Pong mit dem OLG Celle

25.07.2017

Ping-Pong-Spiel am Strand

© marina_larina - stock.adobe.com

Die Anzahlungen für Pauschalreisen bei TUI sind zum zweiten Mal in Karlsruhe gelandet - und vom X. Senat gebilligt worden. Die Richter verwiesen die Sache an das OLG Celle zurück, das nun zum dritten Mal in dem Streit entscheiden muss.

Anzeige

Die vom Reiseveranstalter TUI verlangten Anzahlungen für Pauschalreisen sind rechtmäßig. Dies entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH). Die an Reisebüros gezahlten Provisionen dürften bei der Berechnung eingepreist werden, so die Richter (Urt. v. 25.07.2017, Az. X ZR 71/16).

Geklagt hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen und diverse Verbraucherverbände. Sie wandten sich gegen eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TUI Deutschland GmbH, welche für manche Pauschalreisen zum Einsatz kommt und eine Anzahlung in Höhe von 40 Prozent des Reisepreises vorsieht. Dies stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar.

Die Klausel hielt der Inhaltskontrolle nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in den Augen der Instanzgerichte zunächst nicht stand. Auf die Revision von TUI hin hob der BGH die Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle jedoch in Teilen auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung zurück (Urt. v. 9.12.2014, Az. X ZR 147/13).

Reisebüro-Provisionen dürfen einberechnet werden

Das OLG ging nach der ersten Entscheidung der Karlsruher Bundesrichter davon aus, dass eine Anzahlung von 40 Prozent eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher darstelle, da die Provisionen für Reisebüros nicht darin einberechnet werden dürften. Außerdem seien die übrigen Kosten, welche mit der Anzahlung abgesichert werden sollten, zu pauschal berechnet.

Auf die neuerliche Revision von TUI hin, mit der der Streit nun das zweite Mal vor dem BGH landetete, bemängelte der für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat auch diese Berufungsentscheidung. Bei den Provisionszahlungen handele es sich um Aufwendungen, die der Reiseveranstalter für die Beratung des Reisenden und die Planung der von diesem gebuchten Reise im zeitlichen Zusammenhang mit der Buchung erbringen müsse. Diese Zahlungen verringerten die liquiden Mittel des Reiseveranstalters und könnten damit in die Anzahlung eingepreist werden.

Ebenfalls in die Anzahlung einberechnet sind Kosten für Flüge, die TUI in 90 Prozent aller Fälle vorstrecken muss. Zwischen dem Regelfall und dem seltenen Fall, dass die Kosten erst bei Durchführung des Fluges entstünden, müsse der Veranstalter bei der Berechnung der Anzahlung aber nicht differenzieren, so der BGH.

Vorfinanzierung unabhängig von Art der Reiseleistung

Es bestehe kein Zusammenhang zwischen Art, Zuschnitt und Qualität der Reiseleistungen, die der Kunde buche, und der Art und Weise, wie die TUI die Flugbeförderung finanziere und gegebenenfalls vorfinanziere, so der Senat. Daher könnten die Kosten für die Flüge durchaus im Rahmen der Anzahlung auf alle Passagiere umgelegt werden.

Nicht Gegenstand der Entscheidung war die Einbeziehung von Vorauszahlungen für Hotels, da nach Auffassung des BGH vom OLG nicht ausreichend geklärt worden war, ob zwischen den verschiedenen Reiseangeboten der TUI Unterschiede bestünden, die eine Differenzierung bei der Berechnung der Anzahlung notwendig machten.

Nach dieser Entscheidung ist der Spielraum für Reiseveranstalter, innerhalb dessen sie eigene Kostenrisiken absichern können, größer geworden. Die Sache liegt nun wieder beim OLG Celle, welches ein drittes Mal in der Sache zu entscheiden hat.

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH billigt Reiseanzahlungen bei TUI: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23617 (abgerufen am: 07.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Reise
    • Revision (Zivilrecht)
    • Urlaub
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
BVerwG in Leipzig 04.12.2025
Beamte

BVerwG zum Reisekostenrecht:

"Geringe Ent­fer­nung" beträgt höchs­tens zwei Kilo­meter

Beamte können bei Dienstreisen oft ein Tagegeld erhalten. Nicht aber bei geringer Entfernung – also bis zu zwei Kilometer nach Straßenentfernung, klärte nun das BVerwG. Die Luftlinie sei irrelevant.

Artikel lesen
Lois Maxwell und Sean Connery in James Bond 007 "Goldfinger" 04.12.2025
Markenrecht

Amazon unterliegt beim BGH:

Kein Schutz für "Miss Money­penny"

Dass mit dem Namen "Moneypenny" Werbung für persönliche Assistentinnen gemacht wird, passte den Rechteinhabern an den "James-Bond"-Filmen nicht. Vor dem BGH scheiterten sie aber, der Filmfigur mangele es an eigenständiger Bekanntheit.

Artikel lesen
Das Schwimmbecken eines Hotels wird abgerissen 23.10.2025
Reise

EuGH zum Pauschalreiserecht:

Ist der Urlaub für die Tonne, gibt es alles Geld zurück

Zwei Polen buchten Sonne und Meer – und bekamen stattdessen Staub und Presslufthammer. Der EuGH stellt klar: Für einen komplett ruinierten Urlaub kann es den gesamten Reisepreis zurückgeben, selbst wenn einzelne Leistungen erbracht wurden.

Artikel lesen
Blitz trifft Flugzeug 16.10.2025
Fluggastrechte

EuGH zu außergewöhnlichen Umständen im Flugverkehr:

Keine Ent­schä­d­i­gung wegen Ver­spä­tung nach Blitz­ein­schlag

Ein Blitz trifft ein Flugzeug, die nachfolgenden Sicherheitschecks führen zu einer saftigen Verspätung – und schon geht es um 400 Euro Entschädigung. Der EuGH klärte jetzt, wann solches Wetterpech den Airlines die Zahlungspflicht erspart.

Artikel lesen
Ein Hund in einer Transportbox (Symbolbild) 16.10.2025
Urlaub

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines:

Ein Hund zählt als Gepäck­stück

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH