BGH: Urteil wegen Ermordung einer Lehrerin bestätigt

24.01.2011

Im Dezember 2009 tötete der 21 Jahre alte, seit seiner Kindheit psychisch schwer gestörte Angeklagte seine frühere Lehrerin mit 22 Messerstichen. Er wurde daraufhin vom LG Bremen wegen Mordes – begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit – zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt.

Nachdem er die junge Frau Ende 2006 an seiner Schule kennen gelernt und sich in sie verliebt hatte, begann er, sie durch Kontaktversuche zu bedrängen. Da sie ihn abwies, schlug seine Zuneigung in Wut und Hass und seine anfängliche Bewunderung für ihre Lebensweise in Neid um. Er beschloss bereits im November 2008, sie zu töten.

Über ein Jahr lang forschte er die persönlichen Lebensumstände des Opfers aus, bevor er die Tat beging.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss (Az. 5 StR 538/10) als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH: Urteil wegen Ermordung einer Lehrerin bestätigt . In: Legal Tribune Online, 24.01.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2393/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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