Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 13:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-vzr21212-weg-wohnungseigentuemergemeinschaft-wohnungseingangstuer-eigentum-sondereigentum
Fenster schließen
Artikel drucken
9910

BGH zur Wohnungseigentümergemeinschaft: Das Sondereigentum beginnt erst hinter der Tür

28.10.2013

Der BGH hat am vergangenen Freitag entschieden, dass Wohnungseingangstüren nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen, sondern zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer sind. Dies gelte selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum des einzelnen Wohnungseigentümers zuordnet.

Anzeige

Im konkreten Fall hatte sich eine Wohnungseigentümerin gegen Vorgaben im Zusammenhang mit der Gestaltung ihrer Wohnungseingangstür zu wehren versucht. In einer Eigentümerversammlung war beschlossen worden, dass die Türen in der Wohnungseigentumsanlage einheitlich in der Farbe "mahagonihell" gefertigt sein und einen Glasscheibeneinsatz genau festgelegter Größe in "drahtornamentweiß" enthalten müssten. Die spätere Klägerin hielt den Beschluss für nichtig, da die Wohnungseingangstür zu ihrem Sondereigentum gehöre. Jedenfalls wollte sie über die farbliche Gestaltung der Türinnenseite selbst entscheiden dürfen.

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) erteilte der Frau jedoch eine Absage und wies ihre Klage ab. Grund: Wohnungseingangstüren stünden räumlich und funktional in einem Zusammenhang sowohl mit dem Sonder- als auch dem Gemeinschaftseigentum, da sie der räumlichen Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum dienten. Erst durch ihre Einfügung werde die Abgeschlossenheit der dem Sondereigentum zugewiesenen Räume hergestellt, die vorliegen müsse, damit Sondereigentum entstehen könne (§ 3 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 4 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz). Weil sie damit räumlich und funktional (auch) zu dem Gemeinschaftseigentum gehörten, stehe die gesamte Tür als einheitliche Sache im gemeinschaftlichen Eigentum (Urt. v. 25.10.2013, Az. V ZR 212/12).

Mit der Frage, ob die Klägerin denn zumindest die Innenseite der Tür farblich anders gestalten darf, setzten sich die Karlsruher Richter erst gar nicht auseinander. Der Beschluss der Eigentümerversammlung mache hierzu keine Aussage, der Senat habe daher hierüber nicht zu befinden.

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Wohnungseigentümergemeinschaft: . In: Legal Tribune Online, 28.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9910 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Eigentum
    • Wohneigentum
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein weißes Auto im Wald 10.07.2026
Nachbarschaftsrecht

LG Landau verneint Notwegerecht:

Nachbar muss Nach­barin nicht über sein Grund­stück fahren lassen

Darf ein Nachbar die Zufahrt über sein Grundstück verweigern, wenn das Zielgebäude mit dem Auto anders kaum erreichbar ist? Das LG Landau in der Pfalz entschied: Ein Notwegerecht besteht nicht, wenn ein Bau unrechtmäßig erweitert wurde.

Artikel lesen
Ein Mann steht in überlegener Pose, während es Geld regnet (Symbolbild) 09.07.2026
Erben

BGH zum Erbrecht:

Wer darf mit den Moneten rechnen?

Bruder gegen Schwester, es geht um Eigentum und Geld: Der IV. Senat des Bundesgerichtshofs musste in einem Erbstreit eine bisher unbeantwortete Frage klären. Ein möglicher Rücktritt in einer vertraglichen Vereinbarung sorgt für Kopfzerbrechen.

Artikel lesen
Eine Frau schaut aus einer versteckten Bambus-Hecke heraus aufs Nachbargrundstück 01.07.2026
Nachbarschaftsrecht

Nach Zurückverweisung vom Bundesgerichtshof:

Ober­lan­des­ge­richt klärt den hes­si­schen Hecken­st­reit

Ein Nachbar pflanzte eine inzwischen sieben Meter hohe Bambus-Hecke in seinen Garten. Der Nachbar klagte. Nachdem der BGH schon entschieden hatte, sprach nun das OLG Frankfurt das letzte Wort. Damit endet ein wilder Nachbarschaftsstreit.

Artikel lesen
Drohnenaufnahme eines in Rohbau befindlichen Einfamilienhauses 12.06.2026
Städtebau

Das BauGB-"Upgrade" im Praxistest:

Nach dem Bau­turbo jetzt der Pla­nung­s­turbo?

Die nächste Baurechts-Novelle soll überlange Planungsprozesse abkürzen und die Bauleitplanung modernisieren. Diese Erwartungen kann der Entwurf im Ansatz erfüllen, Peter Neusüß und Reinhard Sparwasser raten aber zu mehr Mut.

Artikel lesen
Das alte Sanatorium Appolant in Bad Kissingen 28.05.2026
Denkmalschutz

VG Würzburg verneint Anspruch auf Abrisseraubnis:

Wer Denk­mal­schutz erwirbt, bekommt Denk­mal­schutz

Ein Grundstück in Toplage mitten in einem Kurort: Darauf hätte ein Unternehmen gerne ein Hotelgebäude gebaut und dafür das alte Sanatorium abgerissen. Das darf es allerdings nicht, hat das VG Würzburg entschieden – ein schöner Baurechtsfall.

Artikel lesen
Audi A5 Cabriolet 05.05.2026
Auto

OLG Nürnberg:

Ex-Mann muss zur Hoch­zeit geschenktes Cabrio her­aus­geben

Zur Traumhochzeit am Tropenstrand schenkt ein Mann seiner Frau ein Cabrio. Die Beziehung geht in die Brüche, doch was wird aus dem Auto? Das OLG Nürnberg musste entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von White & Case
Ju­nior As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH