Druckversion
Sonntag, 17.05.2026, 14:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-vzr16914-weg-gaststaette-ladenraum-wohnungseigentuemergemeinschaft
Fenster schließen
Artikel drucken
16194

BGH zu "Laden-Gaststätte": Nächt­liche Nutzung darf unter­sagt werden

10.07.2015

Eine Gaststätte im Wohngebiet (Symbolbild)

© Tiberius Gracchus - Fotolia.com

Eine Gaststätte, die unter Wohnungen liegt, muss ab ein Uhr nachts geschlossen werden. Der BGH gab damit der Klage einer WEG statt, obwohl diese die Belästigung, die von dem als "Laden" bezeichneten Raum ausging, jahrelang geduldet hatte.

Anzeige

Die jahrelange Duldung der Nutzung eines als "Ladenraum" ausgezeichneten Teils einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) als Gaststätte bedeutet nicht, dass dieser auch wirklich als Gaststätte betrieben werden darf. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag (Urt. v. 10.07.2015, Az. V ZR 169/14).

Die beklagte Teileigentümerin erwarb 1995 ihre Einheit, die in der Teilungserklärung als "Ladenraum" bezeichnet wird. Darin betreibt ihr Neffe eine Gaststätte, die nach Freigabe der Öffnungszeiten jedenfalls seit dem Jahr 2007 bis in die frühen Morgenstunden geöffnet ist. In der Eigentümerversammlung vom 10. Mai 2011 wurde der inwzischen bestandskräftige Beschluss gefasst, wonach "die derzeit vorhandenen Gaststätten und Restaurantbetriebe bis ein Uhr nachts geöffnet sein dürfen". Die Klage, mit der dieser Beschluss durchgesetz werden sollte, ist in den beiden Vorinstanzen abgewiesen worden.

Zu Unrecht, befand jetzt der fünfte Zivilsenat des BGH. Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung im Sinne von § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), den die Beklagte vorbrachte, stehe dem beschränkten Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG nicht entgegen. Selbst wenn ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Nutzung als Gaststätte vor ein Uhr in der Frühe wegen jahrzentelanger Duldung verwirkt sein sollte, so ist ein Ladenraum immer noch keine Gaststätte.

Schutz nur davor, bisheriges Verhalten zu ändern

Die Beklagte beziehungsweise deren Neffe sei nicht so zu stellen, als diente die Teileigentumseinheit tatsächlich als Gaststätte. Die jahrelange Duldung der zweckwidrigen Nutzung schütze deren Eigentümer nur davor, das bislang geduldete Verhalten ändern oder aufgeben zu müssen. Es gebe aber nicht das Recht, neue nachteilige Veränderungen vornehmen zu dürfen. Und um neue und qualitativ eigenständige Störungen handele es sich hier, weil die Gaststätte vor dem Jahr 2007 nicht in den Nachtstunden betrieben worden ist.

Eine zweckwidrige Nutzung des Ladenraums kann dann in Ordnung gehen, wenn sie bei typisierender Betrachtungsweise nicht mehr stört als die vorgesehene Nutzung. Entscheidend dabei ist, dass eine solche anderweitige Nutzung die übrigen Miteigentümer nicht über das Maß hinaus beeinträchtigt, das beim vereinbarten Zweck zu erwarten ist. Hiervon kann nach Auffassung der Richter aber ebenfalls nicht ausgegangen werden, weil die Wohnanlage der Parteien im Saarland belegen ist und Läden dort - anders als Gaststätten - zur Nachtzeit geschlossen sein müssen.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu "Laden-Gaststätte": . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16194 (abgerufen am: 17.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Gaststättenrecht
    • Ladenöffnungszeiten
    • Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Zwei Männer in Bauarbeiterklamotten montieren ein Fenster 27.03.2026
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH zu Erhaltungsmaßnahmen:

WEG muss keine Ver­g­leich­s­an­ge­bote ein­holen

Will eine WEG Erhaltungsmaßnahmen beauftragen, muss sie vorher nicht mehrere Vergleichsangebote einholen, entschied der BGH. Damit erteilt er einer jahrelangen Gerichtspraxis eine Absage.

Artikel lesen
Menschen trinken Bier beim Oktoberfest 04.03.2026
Verbraucherschutz

Kammergericht zum Berliner Oktoberfest:

Gäste müssen keine extra WC-Gebühr zahlen

Jeweils ein Euro oder eine "Flatrate" für fünf Euro: Stattliche Preise mussten Gäste des Berliner Oktoberfests für den Gang aufs stille Örtchen entrichten. Diese WC-Gebühr darf die Betreiberin künftig nicht mehr erheben.

Artikel lesen
Ein Imker kontrolliert seine Bienenvoelker auf seinem Balkon 02.03.2026
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

LG Köln zur Wohnungseigentümergemeinschaft:

Keine Bie­nen­hal­tung auf dem Balkon ohne Zustim­mung der Nach­barn

Wer Honig aus eigenem Anbau möchte, braucht viel Platz im Grünen – oder sehr tolerante Nachbarn. Ein Ehepaar, das gleich mehrere Bienenvölker auf seinem Balkon gehalten hatte, muss diese woanders unterbringen, bestätigte jetzt das LG Köln.

Artikel lesen
Wasserschaden in einer Wohnung 24.02.2026
Wohneigentum

VG Berlin zu gescheitertem Bauvorhaben:

WEG muss Haus ohne Dach abdichten

Ein Haus in Schöneberg hat seit über zwei Jahren kein Dach – die Sondereigentümerin des Dachgeschosses vollendete den geplanten Ausbau nie. Die WEG kann aber verpflichtet werden, das Gebäude mit einer Folie abzudichten, so das VG Berlin.

Artikel lesen
Eingang zum Gebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe 02.01.2026
BGH

Untervermietung, Verbrenner-Aus, Impfschäden:

Was der Bun­des­ge­richtshof 2026 wann ent­scheiden will

Untervermietung als Geschäftsmodell, Klimaklagen gegen Verbrenner, Corona-Impfschäden und mehr: Für wegweisende Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof 2026 schon Termine angesetzt. Welche das sind und worum es geht, hier in der Übersicht.

Artikel lesen
Ein mehrgeschossiges Gebäude zeigt die Architektur einer Wohnungseigentümergemeinschaft, relevant für die BGH-Rechtsprechung zu Wohn­geldansprüchen. 09.12.2025
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

BGH mit Grundsatzurteil zur Wohnungseigentümergemeinschaft:

Kein Zurück­be­hal­tungs­recht gegen Wohn­geld­an­sprüche der WEG

Eine WEG beschließt regelmäßig Wohngeld und Rücklagen, die die Eigentümer in der Folgezeit zahlen müssen. Gegen diesen Anspruch der Gemeinschaft, kann der einzelne Wohneigentümer kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, entschied der BGH.
 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Fak­tu­ra

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Wirt­schafts- und Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH