Druckversion
Sonntag, 2.11.2025, 10:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-99-14-eigenbedarf-kuendigung-schadensersatz
Fenster schließen
Artikel drucken
16259

BGH zu Streit im Mietrecht: Schadensersatz bei vorgetäuschtem Eigenbedarf

16.07.2015

Eigenbedarfskündigung

© akf - Fotolia.com

Mieter können von ihrem Vermieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser seinen Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Dies entschied der BGH in einem nun bekanntgewordenen Urteil.

Anzeige

Den Richtern lag die Schadensersatzklage eines Mieters aus Koblenz vor. Ihm wurde gekündigt, weil angeblich der neue Hausmeister des Gebäudes in seine Wohnung einziehen sollte. Es kam zu einem Prozess, in dessen Verlauf sich beide Parteien per Vergleich einigten. Der Mieter zog aus, doch statt des Hausmeisters zog eine Familie in die Wohnung ein.

Der Mieter wollte nun finanziellen Ersatz für seine höhere Monatsmiete nach dem Umzug, den längeren Weg zur Arbeit und für seine Kosten des ersten Prozesses - insgesamt rund 25.800 Euro. Damit scheiterte er beim Landgericht (LG) Koblenz.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen gab ihm in dem am Donnerstag bekanntgewordenen Urteil Recht und wies den Fall zur erneuten Beurteilung an das LG zurück (Urt. v. 10.06.2015, Az. VIII ZR 99/14). Der Vermieter sei im Falle der Vortäuschung von (Eigen-)Bedarf - wie auch sonst bei einer  schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses - dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zum Schadensersatz verpflichtet.

Vorgetäuschter Eigenbedarf kann teuer werden

Dem stehe auch der geschlossene Vergleich nicht entgegen. Denn der Räumungsvergleich unterbreche den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen-) Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nicht. Nur dann, wenn mit dem Vergleich auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines nur vorgetäuschten Bedarfs abgegolten werden sollten, fehle es am erforderlichen Zurechnungszusammenhang.

Zudem seien an das Vorliegen des Willens des Mieters, auf etwaige Ansprüche gegen den Vermieter wegen eines nur vorgetäuschten (Eigen-)Bedarfs zu verzichten, strenge Anforderungen zu  stellen. Der Verzichtswille müsse - auch unter Berücksichtigung sämtlicher Begleitumstände - unmissverständlich sein. Für einen stillschweigenden Verzicht des Mieters auf die vorgenannten Ansprüche bedürfe es regelmäßig bedeutsamer Umstände, die auf einen solchen Verzichtswillen schließen lassen.

age/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Streit im Mietrecht: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16259 (abgerufen am: 08.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Eigenbedarfskündigung
    • Mietvertrag
    • Mietwohnung
    • Schadensersatz
    • Vergleich
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Fohlen 05.11.2025
Tiere

BGH verneint Schaden bei der Pferdezucht:

Stute mit fal­schem Hengst­samen befruchtet

Pferdezucht ist ein Millionengeschäft. Doch vertauscht ein Tierarzt bei der Befruchtung den Samen zwei prachtvoller Zuchthengste, muss der Stutenhalterin nicht automatisch ein Schaden daraus entstehen, bestätigte der BGH die Vorinstanz.

Artikel lesen
Mietwohnungen 29.10.2025
Mietvertrag

JuMiko-Vorschlag zu Wohnungsleerstand nach Tod des Mieters:

Ver­mieter sollen nicht mehr auf die Erben warten müssen

Versterben alleinlebende Menschen, bleibt ihre Mietwohnung oft lange ungenutzt. Erben müssen erst aufwendig ermittelt werden. Auf der JuMiKo sollen Änderungen im BGB angestoßen werden, damit der Wohnraum wieder schneller verfügbar wird.

Artikel lesen
Mann drückt auf die Hupe im Auto 27.10.2025
Anwaltskosten

Zu schnell zum Anwalt:

Kein Geld zurück bei vor­sch­neller Ein­schal­tung eines Anwalts

Wenn Eile Geld kostet: Bei einem Autokauf engagierte der Käufer wegen einer verwirrenden Mail des Händlers direkt einen Anwalt. Doch auf diesen Kosten bleibt er nun sitzen.

Artikel lesen
Das Schwimmbecken eines Hotels wird abgerissen 23.10.2025
Reise

EuGH zum Pauschalreiserecht:

Ist der Urlaub für die Tonne, gibt es alles Geld zurück

Zwei Polen buchten Sonne und Meer – und bekamen stattdessen Staub und Presslufthammer. Der EuGH stellt klar: Für einen komplett ruinierten Urlaub kann es den gesamten Reisepreis zurückgeben, selbst wenn einzelne Leistungen erbracht wurden.

Artikel lesen
Ein Hund in einer Transportbox (Symbolbild) 16.10.2025
Urlaub

EuGH zur Haftungsbegrenzung von Airlines:

Ein Hund zählt als Gepäck­stück

Albtraum für Frauchen: Eine Hündin geht beim Verladen ins Flugzeug verloren, die Halterin klagt auf 5.000 Euro Schadensersatz. Tiere im Frachtraum sind aber Reisegepäck, so der EuGH. Die Haftung der Airline ist damit im Regelfall gedeckelt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich Real Es­ta­te Pri­va­te Equi­ty...

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Dentons , Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich En­er­gie­recht

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH