Wer eine frisch renovierte Wohnung mit hellen, neutralen Wandfarben mietet und die Wände dann knallbunt anstreicht, muss sie beim Auszug wieder in den vorigen Zustand zurückversetzen. Tut er dies nicht, so hat er dem Vermieter die Kosten für einen Anstrich zu ersetzen. Dies entschied der BGH am Mittwoch.
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass der Mieter seinem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn er eine neutral gestrichene Wohnung bei Mietende in einem so ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, das eine Neuvermietung praktisch unmöglich ist.
Während der Mietzeit dürfe der Mieter zwar selbst bestimmen, in welchen Farben er die Wände streichen will - zur Rückgabe der Wohnung müsse er sie jedoch wieder in einer Farbe streichen, "die für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel ist", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung (Urt. v. 06.11.2013, Az. VIII ZR 416/12).
Im konkreten Fall hatten die Mieter einer Doppelhaushälfte einzelne weiße Wände in kräftigen Farben (rot, gelb und blau) gestrichen. Der Vermieter ließ die Wände nach Rückgabe für rund 3.600 Euro wieder weiß überstreichen. Der Mieter muss nun für die entstandenen Kosten aufkommen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BGH zum Mietrecht: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9966 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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