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BGH zu Legionellen : Vermieter müssen Trinkwasser kontrollieren

06.05.2015

Der BGH hat auf Klage eines erkrankten Mieters am Mittwoch entschieden, dass Vermieter verpflichtet sind, das Leitungswasser regelmäßig auf Legionellen zu untersuchen. Zwar hat der Gesetzgeber dies schon 2011 festgelegt. Die Entscheidung aus Karlsruhe betrifft jedoch einen Fall aus 2008, bei dem ein Mieter in Berlin an einer Lungenentzündung erkrankt war.

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Vermieter müssen die Qualität des Leitungswassers regelmäßig kontrollieren, um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mittwoch zeigt, dass dies auch für ältere Vorfälle gilt (Urt. v. 06.05.2015, Az. VIII ZR 161/14).

Mit dem seit November 2011 geltenden § 14 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung hat der Gesetzgeber bereits festgelegt, dass Vermieter das Leitungswasser auf Legionellen untersuchen müssen. Die Richter in Karlsruhe klärten nun aber die Frage, was für frühere Legionellen-Kontaminationen gilt. Sie entschieden, dass auch in diesen Fällen eine Pflichtverletzung des Vermieters in Betracht kommt. Allerdings setzt eine Haftung voraus, dass der Schaden auf der Pflichtverletzung beruht.

Geklagt hatte ein Berliner Mieter, der 2008 an einer Lungenentzündung, hervorgerufen durch Legionellen, erkrankt war. Da das zuständige Bezirksamt diese nicht nur in dessen Wohnung, sondern auch im Keller des Mietshauses festgestellt hatte, führte er seine Erkrankung auf eine unregelmäßige Trinkwasserkontrolle durch seinen Vermieter zurück. Er machte daher Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 25.000 Euro geltend.

Der BGH hat mit seinem Urteil eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Vermieter nicht ausgeschlossen. Das klageabweisende Urteil des Landgerichts (LG) Berlin wurde am Mittwoch aufgehoben. Die Vorinstanz hatte die Klage abgewiesen, weil nicht mit der erforderlichen Gewissheit habe festgestellt werden können, dass die Krankheit auf das kontaminierte Leitungswasser zurückzuführen sei. Hier habe das LG aber einen zu hohen Maßstab angelegt, entschied der BGH, der den Rechtsstreit damit zurück nach Berlin verwies.

una/LTO-Redaktion

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BGH zu Legionellen : . In: Legal Tribune Online, 06.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15465 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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