Druckversion
Samstag, 16.05.2026, 20:23 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-131-12-gasversorger-rechnung-zahlung-barueberweisung
Fenster schließen
Artikel drucken
9060

Energieversorger muss Barüberweisung ermöglichen: Vorgaben für Zahlungsweg der Gasrechnung unzulässig

02.07.2013

Energieunternehmen dürfen ihren Kunden nicht vorschreiben, auf welchem Weg sie ihre Rechnung zu begleichen haben. Sie müssen auch eine Zahlungsmöglichkeit für einkommensschwache Kunden ohne eigenes Konto anbieten. Auf ein entsprechendes Urteil des BGH hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Dienstag hingewiesen.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die Energieversorger mindestens zwei Zahlungswege anbieten müssen und  einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto dabei nicht benachteiligen dürfen. Die Stadtwerke Bochum hatten von monatlichen Zahlern eine Einzugsermächtigung verlangt, während Kunden, die jährlich im Voraus zahlen, das Geld überweisen konnten.

Diese Regelung in den AGB des Unternehmens benachteilige Kunden, die das Geld für die Vorauszahlung nicht aufbringen können, insbesondere einkommensschwache Verbraucher ohne eigenes Konto, entschied der BGH. Denn eine monatliche Lastschrift setze ein Konto voraus, Überweisungen seien dagegen auch als Barüberweisung möglich. Die Regelung in den AGB sei daher unwirksam (Urt. v. 05.06.2013, Az. VIII ZR 131/12).

Alle Gas- und Stromlieferanten mit derartigen Klauseln müsten nun ihre Geschäftsbedingungen anpassen, sagte der Energieexperte der Verbraucherzentrale Jürgen Schröder. Dabei dürften sie möglicherweise anfallende Verwaltungskosten zwar den Kunden aufbürden. "Solche Aufschläge dürfen aber nicht horrend hoch sein und damit faktisch zu einer neuen Diskriminierung einkommensarmer Energiekunden führen", sagte Schröder.

dpa/asc/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Energieversorger muss Barüberweisung ermöglichen: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9060 (abgerufen am: 16.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Ein enttäuschter Zuschauer mit Gesichtsbemalung, der die schlechte Ticketqualität bei der WM reflektiert. 15.05.2026
Fussball

Kalifornische Justiz prüft Ärger um FIFA-Tickets:

Teure Tickets für sch­lechte Plätze bei Fuß­ball-WM?

Fans zahlten für teure Sitzplatzkategorien – und bekamen schlechtere Plätze. Kaliforniens Generalstaatsanwalt nimmt die FIFA ins Visier und fordert Auskünfte wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht.

Artikel lesen
Milka Schokoladentafel mit Verpackung. Auf der Rückseite sind Barcode, Zutatenangaben und die Gewichtsangabe von 90 Gramm sichtbar. 13.05.2026
Verbraucherschutz

LG Bremen sieht Irreführung:

Milka durfte Mogel­pa­ckung nicht in Ver­kehr bringen

Im Zuge der Inflation hat Milka seine Standard-Schokoladentafel von 100 auf 90 Gramm reduziert; im Übrigen blieb die Packung gleich. Das LG Bremen sieht darin eine Irreführung und gibt einer Klage der Verbraucherzentrale statt.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
Filiale der DenizBank in Bregenz 21.04.2026
Banken

Bankaufforderung zur AGB-Zustimmung:

Wenn Schweigen das Konto kostet

Wer den neuen AGB seiner Bank oder Sparkasse nicht zustimmt, riskiert die Kündigung seines Girokontos. Was wie eine lokale Kuriosität klingt, folgt zwingend aus einem BGH-Urteil von 2021 – und der Gesetzgeber schaut bislang zu.

Artikel lesen
Der Bundestag in Berlin 17.04.2026
Verbraucherschutz

Bundestag beschließt Schutz vor Kredit-Schuldenfallen:

"Größtes ver­brau­cher­po­li­ti­sches Vor­haben der letzten Jahre"

"Jetzt kaufen, später zahlen": Anpreisungen wie diese enden für Verbraucher oft in einer Schuldenfalle. Ein neues Gesetz soll das ändern. Entsprechende Anpassungen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen spätestens ab Ende November gelten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht (Voll­zeit oder...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im En­er­gie­recht

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Karriere-Powerworkshops: Erfolgsfaktor Personal Branding

19.05.2026

RVG: Arbeitsrecht 1 – Besonderheiten der Vergütung im arbeitsrechtlichen Verfahren

18.05.2026

Zwangsvollstreckung in elektronischer Form

18.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH