Druckversion
Mittwoch, 18.02.2026, 19:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-viii-zr-107-13-miete-kuendigung-eigenbedarf
Fenster schließen
Artikel drucken
11837

BGH zur Eigenbedarfskündigung: Der Mieter muss nicht alles wissen

30.04.2014

Welche Anforderungen muss die Begründung für eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter erfüllen? Das Ergebnis der Karlsruher Richter: keine all zu hohen. Den Freund der Tochter müsse der Vermieter jedenfalls nicht namentlich benennen.

Anzeige

Es genüge, wenn die Person, für die der Eigenbedarf angemeldet wird - das war im vorliegenden Fall die Tochter des Vermieters - identifizierbar genannt wird. Zudem müsse aus der Kündigung hervorgehen, dass diese Person tatsächlich Interesse an der Wohnung hat, so die Richter. Diese Anforderungen erfülle die Kündigung des klagenden Vermieters, so der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (Urt. v. 30.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

Die Essener Wohnung, um die es ging, misst 158 Quadratmeter. Die Tochter des Vermieters bewohnte bislang eine Wohnung in der benachbarten Doppelhaushälfe, die allerdings nur halb so groß ist. Im Oktober 2012 kündigte der Vermieter also wegen Eigenbedarfs. Seine Tochter wolle mit ihrem Lebensgefährten in die größere Bleibe einziehen. Dies erklärte er auch im Kündigungsschreiben, was dem bisherigen Mieter allerdings nicht ausreichte. Er war der Meinung, der Lebensgefährte hätte in der Kündigung namentlich genannt werden müssen. Dies gebiete das Begründungserfordernis aus § 573 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Die Richter hielten es dagegen für ausreichend, wenn der Kündigungsgrund soweit konkretisiert ist, dass er von anderen möglichen Kündigungsgründen unterschieden werden kann. Zeck des § 573 Abs. 3 BGB sei, dass der Mieter sich gegen den angegebenen Grund wehren könne. Außerdem solle der Vermieter den Grund nicht nachträglich auswechseln können. Diesen Anforderungen sei genüge getan, auch wenn der Lebensgefährte der Tochter anonym bleibe.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Eigenbedarfskündigung: . In: Legal Tribune Online, 30.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11837 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Eigenbedarfskündigung
    • Mietwohnung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Gebäude vor blauem Himmel 04.02.2026
Mietwohnung

BGH-Leitsatz zum Eigenbedarf:

Münchner Fami­lien-GbR darf erst in zehn Jahren kün­digen

Eine Münchner Familie teilte ein Wohnhaus in Wohnungseigentumseinheiten auf und übertrug diese auf eine Familien-GbR. Trotz Eigenbedarfs der Tochter greift eine zehnjährige Kündigungssperre, so der BGH in einer grundsätzlichen Entscheidung.

Artikel lesen
Humaira Waseem steht nach der Urteilsverkündung im Gebäude des Bundesgerichtshofs und spricht mit einer Frau. 29.01.2026
Diskriminierung

BGH zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz:

Auch Makler haften für Dis­kri­mi­nie­rung bei der Woh­nungs­suche

Keine Termine für Frau Waseem, aber sofort Besichtigungszusagen für Frau Schneider, Frau Schmidt und Frau Spieß: Der BGH stellt klar, dass auch Makler nach dem AGG haften, wenn Wohnungsbewerber wegen ihrer Herkunft benachteiligt werden.

Artikel lesen
Zwei Männer am Schreibtisch, einer unterzeichnet einen Vertrag 28.01.2026
Untervermietung

Bundesgerichtshof:

Unter­ver­mie­tung mit Gewinn ist kein "berech­tigtes Inter­esse"

Ein Mieter vermietete seine Wohnung weiter und verlangte doppelt so viel Miete, wie er selbst zahlte. Laut BGH ist egal, ob das gegen die Mietpreisbremse verstößt: Untervermieten, um Gewinn zu machen, ist schon kein "berechtigtes Interesse".

Artikel lesen
LSG Baden-Württemberg 20.01.2026
Mietwohnung

LSG Baden-Württemberg zum Wohnen:

Keine Miet­zah­lung an Papa begründet kein Schein­ge­schäft

Schon länger zahlt eine in ihrem Elternhaus lebende Frau keine Miete an ihren Vater mehr. Die Kosten sollte dann das Sozialamt übernehmen. Ob es dazu kommt, hatte das LSG Baden-Württemberg zu entscheiden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Som­mer­u­ni 2026

Oppenhoff , Köln

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Taylor Wessing
Se­nior As­so­cia­te / As­so­cia­te (w/m/d) Real Es­ta­te

Taylor Wessing , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: ESG

18.02.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

18.02.2026

Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH