BGH zum Abgasskandal: Kauf­preis zurück, minus gefah­rene Kilo­meter

von Pia Lorenz

25.05.2020

VW hat den Käufer eines gebrauchten VW Sharan mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Er kann den Pkw zurückgeben. Die gefahrenen Kilometer muss er sich aber anrechnen lassen. 

Käufer von VW-Autos können nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) einen Anspruch auf Schadensersatz wegen des Dieselskandals haben. Der BGH bejahte soeben einen Anspruch des Käufers eines gebrauchten VW Sharan aus § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Urt. v. 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19).

Damit steht fest, dass der für das Deliktsrecht zuständige VI. Zivilsenat unter dem Vorsitz von Stephan Seiters im Verbau von Abschalteinrichtungen eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Wolfsburger Autobauer sieht, auch wenn der Pkw als Gebrauchtwagen und nicht vom VW-Vertragshändler gekauft wurde.

Die gefahrenen Kilometer muss der Käufer des fünf Jahre alten Sharan sich allerdings anrechnen lassen. Anders als die Vertreter der Geschädigten sah der VI. Senat keinen Anlass, von diesem Grundsatz des Schadensersatzrechts abzuweichen. Vom Kaufpreis wird also abgezogen, was der Käufer für den Zeitraum der Nutzung des Autos an Vorteilen gezogen hat. Bei einem Auto geschieht das in der Regel dadurch, dass die während der Nutzungszeit gefahrenen Kilometer ins Verhältnis gesetzt werden zu der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs. 

Je länger ein Prozess sich hinzieht, desto länger muss der Käufer das Auto fahren und desto mehr Kilometer muss er sich anrechnen lassen. Viele der Dieselgate-Geschädigten, deren Klagen gegen VW noch laufen, werden damit zwar ihr Fahrzeug zurückgeben können. Die lange Dauer der nach Angaben des Konzerns noch laufenden rund 60.000 offenen Verfahren dürfte die von VW zurückzuzahlenden Summen aber erheblich reduzieren. 

Wesentlich mehr Käufer von Pkw mit illegalen Abschalteinrichtungen haben sich bereits der zwischenzeitlich durch Vergleich beendeten Musterfeststellungsklage angeschlossen. Ihnen zahlt VW durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises zurück, sie behalten die Fahrzeuge. 

 

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Zitiervorschlag

BGH zum Abgasskandal: Kaufpreis zurück, minus gefahrene Kilometer . In: Legal Tribune Online, 25.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41703/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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