Das von den Zeugen Jehovas in Deutschland erlassene Kirchengesetz über die Eingliederung ihrer Vereine ist unwirksam. Dies entschied der V. Zivilsenat des BGH am Freitag.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) darf eine Religionsgemeinschaft mit Körperschaftsstatus - wie "Jehovas Zeugen in Deutschland" haben - zwar grundsätzlich durch Kirchengesetz einen zu ihr gehörenden privatrechtlich organisierten Verein eingliedern und damit dessen eigenständige rechtliche Existenz beenden. In dem Gesetz müsse aber klar die Rechtsnachfolge geregelt werden. Weiterhin müsse die Vermögensübertragung geklärt sein (Urt. v. 15.03.2013, Az. V ZR 156/12).
Hintergrund des Rechtsstreits war die Schadensersatzklage einer Betriebskrankenkasse. Eine Versicherte hatte sich auf einem Grundstück eines Vereins der Zeugen Jehovas schwer verletzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatte die Klage abgewiesen, weil der Verein bei Klageerhebung nicht mehr existiert habe. Dem folgten die Karlsruher Richter nicht: Sie verwiesen die Sache an das OLG zurück, das jetzt über die Schadensersatzansprüche der Kasse entscheiden muss.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BGH zu Jehovas Zeugen: Kirchengesetz der Religionsgemeinschaft unwirksam . In: Legal Tribune Online, 15.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8343/ (abgerufen am: 19.04.2024 )
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