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BGH lehnt Revision ab: Lottogewinner-Betrügerin muss in Haft

13.01.2015

Lottogewinner per TV-Bericht finden und diese um ihr gewonnenes Geld bringen - auf diese Art und Weise bereicherte sich eine Betrügerin um mindestens 190.000 Euro. Der Fall landete nun vor dem BGH, der die Revision am Dienstag ablehnte. Die Frau muss nun ihre 2014 verhängte fünfeinhalbjährige Haftstrafe antreten.

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Das Urteil gegen eine Betrügerin, die auch einen Lottogewinner aus Vorpommern um sein Geld gebracht hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Antrag der 61-Jährigen auf Revision abgelehnt, wie ein Sprecher des Landgerichts (LG) Neubrandenburg am Dienstag erklärte. Das Gericht hatte die Frau aus Stralsund im Mai 2014 wegen gewerbsmäßigen Betrugs in neun Fällen zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Verurteilte hatte ihre Opfer - vor allem einen Lottomillionär aus einem Dorf bei Loitz (Kreis Vorpommern-Greifswald) - um mindestens 190 000 Euro erleichtert. Auf den Lottogewinner war sie nach einem TV-Bericht aufmerksam geworden. Dann hatte sie sich unter falschem Namen als Anlageberaterin ausgegeben und ihn zur Überweisung der Summe veranlasst. Er sollte das geliehene Geld mit 50 Prozent Zinsen nach wenigen Wochen zurückerhalten, was aber nicht passierte. "Diese Art, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, um selbst gut leben zu können, das ist erbärmlich", hatte Richter Klaus Kabisch in der Urteilsbegründung gesagt.

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil die einschlägig vorbestrafte Frau wegen einer drohenden Haftstrafe schon 2010 untergetaucht war und unter falschem Namen Leute betrog, obwohl sie von Zielfahndern gesucht wurde. Sie flog erst Anfang 2013 in einer Ferienwohnung in Barth in Vorpommern auf.

Der Schaden soll laut Staatsanwaltschaft sogar noch deutlich höher gelegen haben, was aber nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Der damals 51-jährige Lottogewinner hatte angegeben, der Frau mehr als 20 Mal Geld gegeben zu haben. Genaue Termine und Summen wusste er vor Gericht nicht mehr. Die Verurteilte hatte dem Mann allerdings mehrere Schuldscheine ausgestellt, zuletzt in Höhe von drei Millionen Euro, worauf sich das Urteil stützte. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

Die Frau hatte die Betrügereien bis zuletzt bestritten. Nach ihrer Auffassung hatte der Lottogewinner ihr freiwillig Geld gegeben, weil er sich Hoffnungen auf eine Partnerschaft gemacht habe. Das habe sie zurückgewiesen. Auch auf diesem Wege hatte er seinen Gewinn völlig aufgebraucht. Der zuletzt arbeitslose Mann hatte den elterlichen Hof teuer sanieren lassen und die Übersicht über sein Geld verloren.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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BGH lehnt Revision ab: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14342 (abgerufen am: 09.05.2026 )

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