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BGH zur Verkehrssicherungspflicht für gesunde Bäume: Kommunen müssen nicht für Schäden zahlen

06.03.2014

Schaden am Auto durch herabfallende Äste

© Bergringfoto - Fotolia.com

Muss die Stadt zahlen, wenn ein gesunder Baum einen Ast verliert? Oder gar alle Straßenbäume fällen, bei denen ein Risiko besteht? Im Streit Baum gegen Auto siegte in Karlsruhe: der Baum. Städte und Gemeinden haften danach nicht für Schäden durch herabfallende Äste gesunder Straßenbäume. Dies entschied der BGH in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

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Ein Mann aus Thüringen hatte die Stadt Suhl auf ingesamt mehr als 3.200 Euro Schadensersatz verklagt, weil Äste einer Pappel über Nacht auf sein geparktes Auto gefallen waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage nun in letzter Instanz ab (Urt. v. 06.03.2014, Az. III ZR 352/13).

Die verkehrssicherungspflichtige Gemeinde müsse bei gesunden Straßenbäumen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn bei diesen ein erhöhtes Risiko bestehe, dass im gesunden Zustand Äste abbrechen und Schäden verursacht werden könnten.

Grundsätzlich müssten die Behörden allerdings dafür sorgen, dass von Bäumen keine Gefahren ausgehen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Schlick. Bei Pappeln und ähnlichen Weichhölzern - etwa Kastanien - könne es jedoch auch bei gesunden Bäumen vorkommen, dass Äste herabfallen. "Es besteht aber grundsätzlich keine Pflicht, gesunde Bäume zu beseitigen oder dafür zu sorgen, dass es keine Bäume am Straßenrand gibt."

Gefahren von gesunden Bäumen "allgemeines Lebensrisiko"

Der Anwalt der Stadt Suhl hatte in der Verhandlung vor einem drohenden "Kahlschlag" gewarnt, falls die Klage Erfolg hätte. Doch "so weit wollte der Senat nicht gehen", so Schlick.

In der Vorinstanz hatte das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) die Klage noch grundsätzlich für gerechtfertigt erklärt. Pappeln seien eine ständige Gefahrenquelle, die an Parkplatz-Flächen zu gefährlich sei. Die Gemeinde habe daher ihre Sicherungspflicht verletzt. Die Karlsruher Richter sahen das jedoch anders: Gefahren, die von gesunden Bäumen ausgehen, gehörten zum "allgemeinen Lebensrisiko", sagte der Vorsitzende des 3. Zivilsenats.

Die Pappeln vor dem Haus des Mannes wurden inzwischen bereits gefällt. Das wäre laut Schlick allerdings rechtlich nicht nötig gewesen.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BGH zur Verkehrssicherungspflicht für gesunde Bäume: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11256 (abgerufen am: 13.03.2026 )

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