Druckversion
Samstag, 6.12.2025, 00:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-urteil-i-zr214-12-i-zr215-12-i-zr220-12-gvl-gesamtvertraege-tanzverein
Fenster schließen
Artikel drucken
12312

BGH zum Leistungsschutzrecht: Höherer Zuschlag bedarf guter Begründung

23.06.2014

Die Richter in Karlsruhe haben Gesamtverträge zwischen mehreren Tanzvereinen und der GVL, welche das OLG München festgesetzt hatte, nicht gebilligt. Vorgesehen war ein Zuschlag von 30 Prozent auf den GEMA-Tarif. Doch hierfür lieferten die Münchener keine überzeugende Begründung, urteilte der BGH und verwies die Sache zurück.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Wertungsfehler seitens des Oberlandesgericht (OLG) München ausgemacht und infolge dessen die vom OLG festgesetzten Gesamtverträge über Tarife im Leistungsschutzrecht für nichtig erklärt (Urt. v. 18.06.2014, Az. I ZR 214/12, I ZR 215/12, I ZR 220/12).

Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) hatte beim OLG beantragt, die Gesamtverträge mit mehreren Tanzvereinen neu festzulegen. Aufgrund des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) entscheidet das Gericht "nach billigem Ermessen" über die Gesamtverträge.

Zu den Mitgliedern der Vereine zählen auch Tanz- und Ballettschulen. In den Kursen läuft auf Tonträgern aufgenommene Musik. Hierfür haben sie sowohl an die GEMA als auch an die GVL Vergütungen zu entrichten.

OLG argumentiert widersprüchlich

Bisher war für die geschützten Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller ein Zuschlag von 20 Prozent auf den GEMA-Tarif vereinbart. Es sollten jedoch nach Meinung der GVL 100 Prozent sein. Dazu kam es nicht, das OLG sah eine Erhöhung auf 30 Prozent vor. Die Begründung hierfür überzeugte den Bundesgerichtshof (BGH), der über die Revision der GVL zu entscheiden hatte, aber nicht.

Das OLG habe nicht ausreichend erklärt, weshalb eine Vergütung in Höhe eines Zuschlags von 30 Prozent auf den GEMA-Tarif der Billigkeit entspreche. Der BGH will auch Widersprüche in der vom OLG gelieferten Begründung erkannt haben. Einerseits werde mit der wachsenden Bedeutung ausübender Künstler bei der öffentlichen Wiedergabe argumentiert. Andererseits gehe das OLG selbst davon aus, dass genau dies in Tanzschulen nur eine untergeordnete Bedeutung habe. Der Interpret stehe in solchen Kursen nicht im Vordergrund.

Da es für die Festsetzung neuer Gesamtverträge aber einer umfangreichen Begründung bedürfe, verwies der BGH die Sache zurück nach München.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Leistungsschutzrecht: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12312 (abgerufen am: 06.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • GEMA
    • Leistungsschutzrecht
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
USM Haller 04.12.2025
Urheber

EuGH beantwortet BGH-Vorlage:

Urhe­ber­rechts­schutz für USM-Haller-Regale mög­lich

Plagiiert Konektra die USM-Haller-Regale? Der Streit führt durch alle Instanzen, nun beantwortete der EuGH mehrere Fragen des BGH zum Urheberrecht.

Artikel lesen
Demonstranten bei Sitzblockade 15.11.2025
Podcast

OpenAI verliert gegen Gema / Sitzblockaden / Voyeuristische Fotos:

"Mich wun­dert, dass Du die Ver­ur­tei­lung von Demon­s­tranten recht­fer­tigst"

Wie weit reicht die Versammlungsfreiheit, wenn andere Versammlungen gestört werden? Können Urheber bald an OpenAI mitverdienen? Und warum sind voyeuristische Fotos nicht strafbar? Dies und mehr in Folge 46 des LTO-Podcasts Die Rechtslage.

Artikel lesen
GEMA gegen OpenAI beim LG München I 11.11.2025
Künstliche Intelligenz

LG München I:

GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Lied­texte

Das Landgericht München I sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Die von der GEMA angestrengte Klage könnte weitreichende Folgen haben.

Artikel lesen
"Kaulitz & Kaulitz" Auszeichnung beim Deutschen Fernsehpreis 2025 04.11.2025
Medien

LG Köln zu Fernsehpreis-Nominierung:

Co-Regis­seur von "Kau­litz & Kau­litz" muss genannt werden

Ist eine Serie für einen Preis nominiert, wollen alle beteiligten Regisseure namentlich genannt werden. Dass auch ein Co-Regisseur Rechtsanspruch darauf hat, entschied nun das LG Köln. Es geht um die Reality-Serie "Kaulitz & Kaulitz".

Artikel lesen
Eine Frau guckt Fernsehen 11.09.2025
Urheber

Keine Revision vorm BGH:

RTL rechts­kräftig zur Aus­kunft über Wer­be­ein­nahmen ver­ur­teilt

Sowohl vor dem BGH als auch vor dem BVerfG scheiterte RTL damit, die Offenlegung von Werbeeinnahmen an eine Fernsehproduzentin zu verhindern. Auf die Auskunft wartet diese trotzdem noch – und beantragte kürzlich Zwangshaft.

Artikel lesen
Programmiererin schaut auf einen Bildschirm 01.08.2025
Urheber

Neuer Verhaltenskodex für große Sprachmodelle:

Keine Pay­walls kna­cken oder mit Piraten pak­tieren

Spannendes aus dem Bereich KI und Urheberrecht: Ein neuer Verhaltenskodex der EU soll unter anderem Anbieter von großen Sprachmodellen dabei unterstützen, das Urheberrecht einzuhalten. Nico Kuhlmann erklärt, was genau darinsteht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Mün­chen

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Bucerius Compliance Officer 2026

22.01.2026, Hamburg

Betriebsratswahl 2026

09.12.2025

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und die Folgen für die Fahrerlaubnis (5 Zeitstunden)

08.12.2025

Jahresrückblick Familienrecht Stand: Dezember 2025

08.12.2025

NEU - Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

08.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH