Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen des wegen Totschlags verurteilten Haupttäters sowie eines Gehilfen als unbegründet verworfen.
Der Hauptangeklagte wurde vom Landgericht Hamburg wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Seine Mitangeklagten, die den Messereinsatz nicht bemerkt hatten, wurden wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise Beihilfe hierzu schuldig gesprochen. Das Urteil ist nun ebenso rechtskräftig wie die Verurteilung des dritten Jugendlichen, der keine Revision eingelegt hatte (Beschl. v. 08.06.2011, Az. 5 StR 181/11).
Am 14. Mai 2010 hatten die drei Jugendlichen auf dem Hamburger S-Bahnhof "Jungfernstieg" grundlos zwei dort wartende junge Männer körperlich angegriffen. Während einem der beiden Angegriffenen die Flucht gelang, stach der 16-jährige Haupttäter mit dem Messer in Richtung Oberkörper des anderen Mannes. Der Stich traf diesen in die Brust, worauf das Opfer binnen kurzer Zeit verstarb.
tko/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3577 (abgerufen am: 17.09.2024 )
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