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Ein Jahr nach Bankgebühren-Urteil des BGH: Hun­derte Ver­brau­cher betei­ligen sich an Mus­ter­pro­zess

20.04.2022

Eine Person hält Kreditkarten, symbolisiert die Herausforderungen und Diskussionen nach dem BGH-Urteil über Bankgebühren.

Bankkunden können Kontogebühren zurückfordern, wenn sie der Erhöhung nicht explizit zugestimmt haben. Farknot Architect - stock.adobe.com

Vor einem Jahr stärkte der Bundesgerichtshof die Rechte von Bankkunden bei Erhöhungen von Kontogebühren. Doch der Ärger ist damit nicht vorbei - im Gegenteil.

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Ein Jahr nach dem Bankgebühren-Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt die Umsetzung der Entscheidung in der Praxis für Streit. 

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Bankkunden bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank zustimmen müssen. Die Kreditinstitute dürfen in ihren AGB nicht regeln, dass eine Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht in der gesetzten Frist sein Einverständnis erklärt. AGB-Klauseln über fingierte Zustimmungen seien unswirksam, so der BGH. Daher können Bankkunde die Gebühren zurückfordern, die die Institute ohne explizite Einwilligung erhoben haben.

Einige Geldhäuser weigern sich jedoch, zu Unrecht erhobene Gebühren zurück zu zahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhob daher Ende vergangenen Jahres Klagen gegen Gebührenerhöhungen von zwei Sparkassen. Dem haben sich in beiden Fällen bislang jeweils mehrere hundert Verbraucher angeschlossen. Das sind deutlich mehr als die für Musterfeststellungsklagen nötigen mindestens 50 Betroffene. 

Nach Angaben der VZBV gingen zwischen Juni 2021 und Februar 2022 bei Verbraucherzentralen mindestens 3200 Beschwerden im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil ein. In weiteren 4600 Fällen holten sich Verbraucher Rat bei den Experten.

Darf Bank mit Kündigung drohen

In manchen Fällen wurde Kunden, die Gebühren zurückforderten, das Konto gekündigt oder damit gedroht. Allein die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt daher gegen insgesamt fünf Kreditinstitute. In bislang zwei Fällen blitzten die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Stuttgart mit Ihren Unterlassungsanträgen ab. Dabei ging es jedoch nur um die Frage, ob Banken mit Kündigung für die Zukunft drohen dürfen, wenn Kunden Geld zurückverlangen. Dass der Rückerstattungsanspruch existiert wurde in den Urteilen selbst nicht angezweifelt.

Die Finanzaufsicht beobachtet die Umsetzung des BGH-Urteils nach eigenen Angaben sehr genau. Bereits im vergangenen Oktober hatte die Aufsicht die Geldhäuser gemahnt, sie sollten das Urteil der Karlsruher Richter beachten. Erstattungsverlangen der Kunden sollten zeitnah umfassend geprüft und zu Unrecht erhobene Gebühren und Entgelte umgehend erstattet werden, erklärt die Finanzaufsicht. Es stehe den Kunden zu, Erstattungsansprüche geltend zu machen. Die Ausübung dieses Rechts könne daher keine unmittelbare Kündigung der Geschäftsverbindung zur Folge haben, beurteilt die Behörde das Vorgehen der Banken.

Banken beklagen Aufwand

Banken und Sparkassen wiederum beklagen, dass "die Einholung der Zustimmung von Kunden im Massengeschäft mit einem enormen zusätzlichen Aufwand für beide Vertragsparteien verbunden ist". Auch seien es viele Kunden gar nicht gewohnt, auf das Vertragsänderungsangebot reagieren zu müssen, erläuterte die Deutsche Kreditwirtschaft, der Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland. 

dpa/cp//LTO-Redaktion

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Ein Jahr nach Bankgebühren-Urteil des BGH: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48186 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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