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BGH zu Berliner Bankkonsortium: Freisprüche für Manager rechtskräftig

29.05.2013

Die Staatsanwaltschaft hatte die Verantwortlichen des Berliner Bankkonsortiums wegen Untreue angeklagt. Sie sollten Immobilienfonds unter Verstoß gegen die ihnen obliegenden Treuepflichten aufgelegt haben. Das LG konnte allerdings keinen Vorsatz feststellen. Die Revision der Staatsanwaltschaft verwarf der BGH am Dienstag als unbegründet.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete die Entscheidung des Landgerichts (LG) Berlin, nach welcher die Manager des Berliner Bankkonsortiums ohne Vorsatz gehandelt hätten, nicht (BGH, Urt. v. 28.05.2013, Az. 5 StR 551/11).

Angeklagt waren die Geschäftsführer beziehungsweise Aufsichtsräte der Immobilien- und Baumanagement der Bankgesellschaft Berlin GmbH (IBG). Die Staatsanwaltschaft Berlin warf ihnen vor, in den Jahren 1997 bis 1999 unter Verstoß der ihnen obliegenden Treuepflichten zwei Immobilienfonds aufgelegt zu haben. Die hierfür übernommenen Mietgarantien seien nicht ausreichend abgesichert gewesen, so dass die Existenz der IBG bedroht gewesen sei. Den einstandspflichtigen Gesellschafterbanken sei ein Gesamtschaden von 60 Millionen Euro entstanden.

Das Berliner LG sprach die Manager frei. Ein derartiges Risiko sei auf Basis des damaligen Prognosematerials nicht absehbar gewesen. Den Angeklagten habe jedenfalls das Bewusstsein gefehlt, dem Vermögen des IBG Nachteile zuzufügen (LG Berlin, Urt. v. 04.02.2011, Az. 2 St B Js 1173/01 KLs).

Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft erfolglos Revision vor dem BGH ein. Das Berliner Urteil sei aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, befand Karlsruhe. Das LG habe seine Entscheidung auf mehrere Indiztatsachen gestützt. Das Risikomanagement sei im Vorfeld intern und extern überprüft worden. Eine Bedrohung der Existenz der IBG habe man hierbei nicht festgestellt. Da sich das Bankkonsortium zudem ab 1998 intensiv bemühte, das Risikocontrolling der Fonds weiter zu verbessern, könne nicht angenommen werden, dass die Angeklagten vorsätzlich gehandelt hätten. Somit ist das Urteil des LG Berlin rechtskräftig.

una/LTO-Redaktion

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BGH zu Berliner Bankkonsortium: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8820 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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