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BGH bestätigt Freisprüche: Kein Nachweis der Untreue gegenüber Ex-Vorständen der Göttinger Gruppe

11.12.2013

Der BGH hat am Mittwoch die Freisprüche für mehrere Ex-Vorstände der insolventen Kapitalanlagegesellschaft Göttinger Gruppe vom Vorwurf der Untreue bestätigt. Der Senat verwarf damit die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des LG Braunschweig.

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Bei den Geschäften des verschachtelten Finanzkonzerns habe es zwar "viel Grauzone und Straftatverdacht" gegeben, sagte der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (BGH), Clemens Basdorf. "Aber eine Untreue lässt sich nun mal nicht nachweisen." Der BGH habe daher die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Braunschweig verworfen (Urt. v. 11.12.2013, Az. 5 Str 162/13).

Das LG hatte im September 2012 einen damals 59 Jahre alten Ex-Vorstand und sowie dessen Kollegin zu Geldstrafen wegen Kapitalanlagebetrugs verurteilt. Die Ankläger forderten Haftstrafen. Auch ein Vertriebschef musste eine Geldstrafe zahlen, ein vierter Angeklagter wurde komplett freigesprochen.

Im Zentrum des Prozesses hatten die Geschäfte des "Master Star Fonds" gestanden, den die Ex-Vorstände 2004 aufgelegt hatten und der 2005 von der Finanzaufsicht BaFin geschlossen worden war. Aus Sicht der Braunschweiger Staatsanwaltschaft versickerten in dem Firmengeflecht rund um den Fonds Anlegergelder. Belegt werden konnte ein tatsächlicher Schaden - und damit die Untreue - aber letztlich nicht.

Die Pleite der Göttinger Gruppe beschäftigt die Justiz seit vielen Jahren. Im Zentrum des Finanzskandals steht die Hauptgesellschaft Securenta AG, die jahrelang umstrittene Altersvorsorgeprodukte verkauft hatte. Schätzungen zufolge sollen rund 270.000 Anleger dabei rund eine Milliarde Euro verloren haben.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt Freisprüche: . In: Legal Tribune Online, 11.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10328 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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