Der BGH hat die Verurteilung des Dessauer Polizeihauptkommissars im Fall Oury Jalloh am Donnerstag bestätigt. Das LG Magdeburg hatte den Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung weise keine Rechtsfehler auf, heißt es. Nicht die Erwartungen der Öffentlichkeit dürften Maßstab der Entscheidungsfindung sein, erklärte der 4. Strafsenat.
"Der tragische Tod bewegt die Öffentlichkeit ganz zu Recht und hinterlässt Fassungslosigkeit und Ratlosigkeit" - mit dieser Feststellung begann die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible am Donnerstag ihre Urteilsbegründung. Doch Erwartungen der Öffentlichkeit dürften "nicht Maßstab für die Entscheidungsfindung eines Gerichts sein".
Der Bundesgerichtshof (BGH), der sich schon zum wiederholten Mal mit dem Fall Oury Jalloh beschäftigt, bestätigte das Ende 2012 ergangene Urteil des Landgerichts (LG) Magedeburg. Es hatte den Dienstgruppenleiter der Dessauer Polizeistelle, in der Jalloh verbrannte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei der Würdigung der Beweise habe es keine Rechtsfehler gegeben, entschied der BGH (Urt. v. 04.09.2014, Az. 4 StR 473/13).
Das Landgericht Magdeburg habe an 67 Verhandlungstagen eine umfassende Beweisaufnahme vorgenommen, lobte Richterin Sost-Scheible. Dies gelte auch für die Feststellung der Brandursache.
Jalloh hätte jederzeit optisch überwacht werden müssen
Der aus Sierra-Leone stammende Oury Jalloh verstarb im Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau. Nach den Feststellungen des LG hatte er die Matratze, auf der er fixiert war, mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt. Die Fixierung des alkoholisierten Jalloh sei auf Empfehlung eines Arztes erfolgt, heißt es. Der Fall sorgte bundesweit für Empörung und Proteste.
Der BGH urteilte am Donnerstag bereits zum zweiten Mal über den Fall. Angeklagt war der Dienstgruppenleiter, der sich schon im Jahr 2008 erstmals vor dem LG Dessau-Roßlau verantworten musste. Dort sprach man ihn aber vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Amt frei. Dieses Urteil hob Karlsruhe wegen Fehlern in der Beweiswürdigung im Januar 2010 auf. Der BGH verwies zurück, nun sollte sich mit dem LG Magdeburg ein anderes Gericht mit der Sache befassen (BGH, Urt. v. 07.01.2010, Az. 4 Str 413/09).
Die Magdeburger Kammmer befand den Beamten mit Urteil vom 13. Dezember 2012 dann der fahrlässigen Tötung für schuldig. Er habe es zugelassen, dass Oury Jalloh ohne ständige optische Überwachung in Gewahrsam war. Das LG verurteilte den Dienstgruppenleiter zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro. Das Urteil war sowohl von dem Beamten als auch von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern mit der Revision angegriffen worden.
Die Richter in Karlsruhe teilten am Donnerstag die Ansicht des LG, wonach der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Er hätte dafür sorgen müssen, dass Jalloh jederzeit optisch überwacht werde. Das gelte vor allem dann, wenn der Inhaftierte fixiert werde. Durch die unzureichende Überwachung sei der Tod Jallohs mitverursacht worden. Auch die Beweisführung des LG, wonach Jalloh in betrunkenem Zustand das Feuer in seiner Zelle selbst gelegt haben soll, sei nicht zu beanstanden. Allerdings läuft noch ein Ermittlungsverfahren der Dessauer Staatsanwaltschaft. "Die Akte Jalloh ist noch nicht geschlossen", sagte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag. "Es wird weiter gegen Unbekannt ermittelt, zu der Frage, wie es zu dem Brandausbruch gekommen ist", sagte er.
"Oury Jalloh - das war Mord!"
Unterstützer der Oury-Jalloh-Initiative im Zuschauerraum reagierten empört auf die Entscheidung. Sie riefen im Gerichtssaal: "Schande!" und "Oury Jalloh - das war Mord!"Ihr Sprecher hat auf Nachfrage der LTO bereits erklärt, Verfassungsbeschwerde gegen das Karlsruher Urteil erheben zu wollen.
Der Verteidiger des heute 54 Jahre alten Polizisten, Hans-Jörg Böger, sprach nach der Entscheidung hingegen von einem "salomonischen Urteil". Jeder weitere Tag in dem Verfahren hätte für seinen kranken Mandanten einen massiven psychischen Druck bedeutet. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.
Gabriele Heinecke, Rechtsanwältin von Jallohs Bruder Mamadou Saliou Diallo, kritisierte das Urteil als rechtlich unbefriedigend. "Wenn ein Richter Jalloh gesehen hätte, hätte er sicherlich keinen Anlass gesehen, den Gewahrsam fortzusetzen, und die Einweisung in ein Krankenhaus veranlasst." Die Nebenkläger hatten eine Aufhebung des Magdeburger Urteils beantragt und verlangt, der Polizist müsse wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge bestraft werden.
una/cvl/pl/LTO-Redaktion
Mit Materialien von dpa
Der Fall Oury Jalloh: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13090 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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