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BGH weist Revision ab: Urteil gegen Kunst­be­rater Achen­bach rechts­kräftig

08.06.2016

Straßenschild

© cevahir87 - Fotolia.com

Seit zwei Jahren sitzt der Kunstberater Helge Achenbach in U-Haft. Nun hat der BGH die verhängte Gefängnisstrafe gegen den 64-Jährigen wegen Betruges bestätigt. Die Revision hatte keinen Erfolg. Das bestätigte sein Verteidiger am Mittwoch.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die sechsjährige Haftstrafe gegen den Kunstberater Helge Achenbach nach Angaben seines Verteidigers bestätigt. Der zuständige Senat habe die Revision gegen das Urteil des Landgerichts (LG) Essen trotz Korrekturen "im Wesentlichen" verworfen, teilte Achenbachs Verteidiger Thomas Elsner am Mittwoch mit. Die Freiheitsstrafe von sechs Jahren bleibe bestehen. "Das Urteil ist damit rechtskräftig", erklärte Elsner.

"Herr Achenbach hat sich innerlich in letzter Zeit schon darauf eingestellt. Sein Blick ist nach vorne gerichtet." Der 64-jährige Achenbach war am 10. Juni 2014 festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Das LG hatte Deutschlands bekanntesten Kunstberater im März 2015 wegen Millionenbetrugs an dem Aldi-Erben Berthold Albrecht und dem Pharma-Unternehmer Christian Boehringer zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Allein im Fall Albrecht sei ein Schaden von fast 20 Millionen Euro entstanden. In dem spektakulären Prozess hatte Achenbach gestanden, seinen 2012 gestorbenen Duzfreund Albrecht bei Kunstverkäufen mit verdeckten Preisaufschlägen betrogen zu haben.

Der BGH habe im Komplex Boehringer die verhängten Einzelstrafen reduziert und ein weiteres Verfahren wegen versuchten Betruges zum Nachteil eines Ehepaares ganz eingestellt, erklärte Elsner. Dennoch sei selbst bei Berücksichtigung dieser Reduzierungen auszuschließen, dass das LG eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängen würde. Die zwei Jahre U-Haft werden auf das Urteil angerechnet, so dass der einstige Tausendsassa der rheinischen Kunstszene theoretisch jetzt sein "Bergfest" im Gefängnis feiern könnte. Denn üblicherweise werden Haftstrafen bei bestimmten Voraussetzungen nach zwei Dritteln zur Bewährung ausgesetzt. 

dpa/una/LTO-Redaktion

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BGH weist Revision ab: . In: Legal Tribune Online, 08.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19595 (abgerufen am: 07.11.2025 )

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