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BGH verurteilt "Guru von Lonnerstadt": Kind mit Meditation behandelt

04.08.2015

Gequälter Junge (Symbolbild)

© mizina - Fotolia.com

Ein Esoteriker-Paar, das die Behandlung seines Mukoviszidose-kranken Kindes abbrach, hat dieses nach Überzeugung des BGH bedingt vorsätzlich gequält.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag die Revision der Mutter des kranken Jungen und ihres Partners gegen das Urteil der Vorinstanz, welches sie zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt hatte (Urt. v. 04.08.2015, Az. 1 StR 624/14). Der Senat sah "ein Quälen" darin, dass die Frau und der in den Medien als "Guru von Lonnerstadt" bekannt gewordene Esoteriker, welcher die Fürsorgepflicht für den Jungen freiwillig übernommen hatte, die Therapie für das an Mukoviszidose erkrankte Kind abgebrochen und stattdessen auf Fasten und Meditation gesetzt hatten.

Zwischen 1999 und 2002 waren die beiden mit dem damals 12-jährigen Jungen nicht beim Arzt gewesen, obwohl er schon seit langer Zeit an der Stoffwechselkrankheit litt, bei der unter anderem die Atemwege in der Lunge mit zähem Schleim verstopfen. Der Lebenspartner der Mutter sagte dem Jungen, dem sie die Entscheidung über die Forsetzung seiner Behandlung selbst überließen, er werde bis zu seinem 18. Lebensjahr geheilt werden, wenn er mehrfach täglich gemeinsam mit ihm meditiere. Der heute 28-Jährige, dem die Tragweite seiner Entscheidung nicht bewusst war, glaubte ihm damals.   Als der auf bis auf 28 Kilogramm abgemagerte Junge nach drei Jahren ohne medizinische Versorgung zu seinem leiblichen Vater fliehen konnte, war seine Lunge bereits irreparabel geschädigt.

Wie schon das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth, das die beiden wegen der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilte, hält auch der 1. Strafsenat des BGH ein aktives Tun nicht für nötig. Zwar hätten die Angeklagten den Jungen nicht aktiv gequält, aber trotz Garantenpflicht auch nichts für seine Heilbehandlung unternommen und ihm damit schweres Leid zugefügt, so der Vorsitzende Richter Rolf Raum. Der Senat ging dabei von bedingtem Vorsatz aus, weil das Paar dem Kind die Behandlung notfalls auch gegen dessen Willen hätte zukommen lassen müssen. 

Bis zuletzt hatte die Verteidung darauf gepocht, dass die Mutter das Wohl ihres Kindes "mit abstrusen Mitteln erreichen" wollte, ihr aber immer am Kindeswohl gelegen habe. Das überzeugte die Richter in Karlsruhe ebenso wenig wie die Kritik daran, dass das LG Nürnberg-Fürth die Vorverurteilung der Angeklagten als angebliche Sektenmitglieder strafmildernd berücksichtigt hatte. Auch die Strafzumessung erklärte der Senat ausdrücklich für rechtsfehlerfrei.

ms/pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

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BGH verurteilt "Guru von Lonnerstadt": . In: Legal Tribune Online, 04.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16496 (abgerufen am: 13.04.2026 )

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