Thomas Fischer tritt zum 30. April in den Ruhestand. Der Vorsitzende des 2. Strafsenats und Herausgeber eines bekannten Strafrechtskommentars verlässt den BGH ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze.
Nun ist es offiziell: Prof. Dr. Thomas Fischer tritt mit seinem 64. Geburtstag in den Ruhestand. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag mit, dessen 2. Strafsenat der streitbare Bundesrichter und Allein-Autor eines Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch seit Juli 2013 vorsaß.
Die Leitung des Spruchkörpers übernahm der durch seine Kolumne "Fischer im Recht" bei Zeit Online auch einem breiten nicht-juristischen Publikum bekannt gewordene Honorarprofessor an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg im Jahr 2013. Er setzte sich damit nach einem langen Konflikt gegen den damaligen BGH-Präsidenten Prof. Dr. Klaus Tolksdorf durch, der den Posten einem anderen Kandidaten übertragen wollte.
Dem 2. Senat, der im Wesentlichen für die Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Frankfurt am Main, Jena und Köln - bis einschließlich 2013 auch Koblenz - zuständig ist, gehörte der gebürtige Sauerländer schon seit seiner Ernennung zum Richter am BGH im Jahr 2000 an. Er habe namentlich dessen Rechtsprechung in seiner fast 17-jährigen Zugehörigkeit zum BGH maßgeblich geprägt, heißt es in der Mitteilung des BGH. Fischer kritisierte aber auch öffentlich Strukturen innerhalb der Justiz.
pl/LTO-Redaktion
BGH: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22783 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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