Druckversion
Saturday, 25.06.2022, 18:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-stb3820-luebcke-prozess-markus-h-aufhebung-haftbefehl-u-haft/
Fenster schließen
Artikel drucken
43464

BGH zu aufgehobenem Haftbefehl: Mit­an­ge­klagter im Lübcke-Pro­zess bleibt frei

18.11.2020

Schild vor dem Gebäude des BGH

nmann77 - stock.adobe.com

Der wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke angeklagte Markus H. bleibt frei. Eine Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen die Aufhebung des Haftbefehls war erfolglos.

Anzeige

Der wegen Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke angeklagte Markus H. muss nicht wieder in U-Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte die Beschwerde gegen die Aufhebung des entsprechenden Haftbefehls ab (Beschl. v. 29.10.2020, Az. StB 38/20). 

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zuvor den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Die Beweisaufnahme habe ergeben, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt. Gegen den Beschluss des OLG hatte der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. 

Der BGH hat die Beschwerde mit folgender Begründung verworfen: Das OLG Frankfurt habe "in ausreichendem Maße dargetan, warum der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord" nach dem bisherigen Ergebnis der Hauptverhandlung nicht mehr besteht.

Neben dem Prozess um den mutmaßlichen Mord an Lübcke muss Markus H. sich in einem weiteren Verfahren verantworten. Auch hier sitzt er neben dem mutmaßlichen Haupttäter im Lübcke-Prozess, Stephan E., auf der Anklagebank, der hier des versuchten Mordes an einem Flüchtling verdächtigt wird.

pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu aufgehobenem Haftbefehl: Mitangeklagter im Lübcke-Prozess bleibt frei . In: Legal Tribune Online, 18.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43464/ (abgerufen am: 25.06.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Strafbare Inhalte auf Soundcloud - Viele Pflichten, wenig Löschung
  • Spendentransporte in die Ukraine - Was Helfer beachten müssen, um sich nicht strafbar zu machen
  • BVerfG im Eilverfahren - AfD-Poli­tiker bekommen erstmal keine Aus­schuss­vor­sitze
  • Stand der Ermittlungen - "Sturm" auf den Reichstag ohne Kon­se­qu­enzen?
  • Baden-Württemberg veröffentlicht Leitfaden - Die Steuern der Influ­encer
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Hassverbrechen
    • Mord
    • Politiker
    • Prozess
    • Rechtsextremismus
    • Strafverfahren
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Do­cu­ment Ser­vices/Of­fice Ope­ra­ti­ons

White & Case , Frank­furt am Main

De­zer­nent*in (m/w/d)

Heinrich-Heine-Universität , Düs­sel­dorf

Sti­pen­di­um für mehr Chan­cen­g­leich­heit

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin und 3 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) IT-Un­ter­stüt­zung

Bundeswehr , Bonn

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Ju­rist als Di­gi­tal Con­tent Ma­na­ger (m/w/d) für ju­ris­ti­sche...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­da­re (m/w/x) für das Team Wirt­schafts­straf­recht, In­ter­nal...

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ber­lin und 2 wei­te­re

Sach­be­ar­bei­te­rin/Sach­be­ar­bei­ter (m/w/d) Ver­trags­be­ar­bei­tung

Bundeswehr , Ko­b­lenz

Werk­stu­dent (m/w/d) Me­dia Sa­les

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht im Fernstudium/online

25.06.2022

TAXELLENCE – Karriere im Steuerrecht

13.07.2022, München

TAXELLENCE – Karriere im Steuerrecht

13.07.2022, München

Montagmorgenkaffee: Als Expertin sichtbar zu sein, heißt diskutierbar zu sein

27.06.2022

Business Breakfast Arbeitsrecht

29.06.2022, Stuttgart

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH