BGH verwirft Revision: Ver­ur­tei­lung des Solingen-Atten­tä­ters ist rechts­kräftig

22.05.2026

Der Messerangriff auf dem Solinger Stadtfest schockierte das Land, der Attentäter wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der BGH hat nun letztinstanzlich entschieden.

Nach dem tödlichen Messeranschlag auf einem Stadtfest in Solingen im Sommer 2024 ist die Verurteilung des Täters rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten Issa al Hasan gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nun in letzter Instanz (Beschl. v. 12.05.2026, Az. 3 StR 55/26). Das teilte das höchste deutsche Strafgericht am Freitag mit. 

Das OLG hatte den damals 27-jährigen Syrer im September 2025 wegen Mordes an drei Menschen, Mordversuchen an zehn Menschen und als Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Haftstrafe, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft und sämtlicher Nebenklägeranwälte.

Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest waren am 23. August 2024 drei Menschen getötet und acht teilweise lebensgefährlich verletzt worden. Der Täter war einen Tag später gefasst worden und hatte die Tat zu Prozessbeginn gestanden.

BGH sieht keine Rechtsfehler im Urteil

Nach Auffassung des OLG hatte der Täter die Ideologie der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" ("IS") verinnerlicht und lehnte deshalb die freiheitlich geprägte Lebensweise westlicher Gesellschaften ab. Der von dschihadistischer Gewalt faszinierte Mann soll insbesondere bis heute die Auffassung der Terrororganisation teilen, der Dschihad gegen vermeintlich "Ungläubige" müsse weltweit gewaltsam geführt werden. 

Deshalb habe er auf dem Festival der Vielfalt am Fronhof in Solingen einen Anschlag auf die dort feiernden Menschen als Repräsentanten der westlichen Gesellschaft begehen und dort möglichst viele Menschen töten wollen; dabei sei er von Kontaktpersonen der terroristischen Vereinigung bestärkt und beraten worden. Die radikal-islamistischen Motive hinter der Tat stufte das Gericht als niedrige Beweggründe ein und die Tötungen durch gezielte Messerstiche von hinten in den Hals auf dem Stadtfest als heimtückisch, weshalb es ihn wegen Mordes verurteilte. 

Bei der Überprüfung des Düsseldorfer Urteils konnte der BGH keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten erkennen, teilte das Karlsruher Gericht mit. Demnach hat der 3. Strafsenat die Revision am 12. Mai verworfen und das Verfahren damit rechtskräftig abgeschlossen.

dpa/PM/jh/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 22.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60035 (abgerufen am: 22.07.2026 )

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