Mit nur 60 Jahren: BGH-Rich­terin Gabriele Schuster ver­s­torben

02.11.2017

Im Alter von 60 Jahren ist die BGH-Richterin Gabriele Schuster verstorben. Bis zu ihrem Tod gehörte sie dem X. Zivilrechtssenat an, welcher sich unter anderem mit Patent-, Personenbeförderung- und Reiserecht befasst.

Die Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) Gabriele Schuster ist am 30. Oktober 2017 nur zwei Tage vor ihrem 61. Geburtstag verstorben. Das gab der BGH am Donnerstag bekannt.

Seit Januar 2011 war sie Mitglied des vornehmlich mit Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen sowie Patentnichtigkeitssachen befassten X. Zivilsenats, der auch für das Personenbeförderungs- und Reisevertragsrecht sowie das Schenkungs- und Vergaberecht zuständig ist. Seine Rechtsprechung habe sie wesentlich mitgeprägt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Der BGH verliere mit ihr eine "verdienstvolle Richterin und liebenswürdige Kollegin".

Die gebürtige Oberbayerin war bereits während ihrer Tätigkeit als Richterin am Bundespatentgericht, wo sie vor dem Wechsel zum BGH einen Nichtigkeitssenat leitete, von August 2005 bis Juli 2007 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den BGH abgeordnet gewesen. Zur Richterin am höchsten deutschen Zivilgericht wurde sie dann schließlich im September 2010 ernannt. Bis Ende 2010 gehörte sie zunächst dem seinerzeit bestehenden, v.a. für patentrechtliche Streitigkeiten zuständigen, vorübergehend eingerichteten Xa. Zivilsenat an.

In der Fachzeitschrift Reiserecht aktuell stellte Schuster seit 2011 jährlich die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Personenbeförderungs- und Reiserecht dar. Außerdem arbeitete sie seit der 6. Auflage am von Rudolf Busse begründeten Kommentar zum Patentgesetz mit, der bei de Gruyter erscheint.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mit nur 60 Jahren: BGH-Richterin Gabriele Schuster verstorben . In: Legal Tribune Online, 02.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25353/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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