Nach Wahl im März 2015: Dr. Falk Bernau zum Bun­des­richter ernannt

02.01.2017

Der Richterwahlausschuss hat im März 2015 gewählt. Nun ernannte Bundespräsident Joachim Gauck den Richter am Oberlandesgericht Dr. Falk Bernau zum Richter am BGH.

Der Bundespräsident hat Dr. Falk Bernau zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt, wie das Gericht am Montag mitteilte.

Dr. Bernau ist 43 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach seinem Einsatz als Staatsanwalt in Hannover und den Diensten am Amtsgericht Gifhorn und dem Landgericht Hildesheim wurde er im Mai 2008 zum Richter am Landgericht ernannt.

Jeweils als wissenschaftlicher Mitarbeiter war Herr Dr. Bernau von Dezember 2009 bis September 2012 an den BGH und seither an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Im Oktober 2013 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht Celle befördert.

Jetzt ist er einer der insgesamt 128 am BGH tätigen Richter. Das Gerichtspräsidium hat Dr. Bernau dem vornehmlich für Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet des Gesellschaftsrechts und für Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Wahl im März 2015: Dr. Falk Bernau zum Bundesrichter ernannt . In: Legal Tribune Online, 02.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21638/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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