Der BGH hat die Revision von Sanel M. verworfen. Es bleibt bei seiner Jugendstrafe von drei Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Familie von Tugce A. zeigte sich erleichtert.
Rund sieben Monate nach dem Urteil des Landgerichts Darmstadt hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision abgelehnt, wie einer der Anwälte des verurteilten Täters am Freitag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Er bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung. Der BGH in Karlsruhe bestätigte den Beschluss noch nicht.
Der inzwischen 19 Jahre alte Sanel M. war im Juni 2015 nach Jugendstrafrecht zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig.
Die Verteidiger hatten Revision eingelegt.
Sanel M. ist nun rechtskräftig verurteilt. Der Heranwachsende sitzt noch immer in Untersuchungshaft, so dass er bereits 14 Monate abgebüßt habe und jetzt in ein Jugendgefängnis in Strafhaft verlegt werde, sagte der Anwalt des jungen Mannes. Sanel M. könnte nach Einschätzung von Fachleuten theoretisch nach der Hälfte der Haftzeit auf freien Fuß kommen, wahrscheinlich sei es nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe.
Sanel M. hatte Tugce in den Morgenstunden des 15. November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Lokals in Offenbach mit einem Schlag niedergestreckt. Die 22 Jahre alte Studentin prallte mit dem Kopf auf den Boden und erlitt dabei schwerste Hirnverletzungen, an deren Folgen sie elf Tage später im Krankenhaus starb. Dem Schlag vorausgegangen waren üble Beleidigungen zwischen Sanels Jungengruppe und einer Mädchen-Clique um Tugce, wie der Prozess ergab.
"Tugces Familie und alle anderen, die ihr nahe standen, sind beruhigt, dass das jetzt wenigstens juristisch abgeschlossen ist", sagte der Anwalt der Familie, Macit Karaahmetoglu. "Man stelle sich vor, der ganze Prozess hätte nochmals aufgerollt werden müssen." Karaahmetoglu sieht sich von dem Beschluss des BGH bestätigt: "Ich habe selten ein so faires Gericht gegenüber dem Angeklagten erlebt."
dpa/ms/LTO-Redaktion
BGH lehnt Revision von Tugce-Schläger ab: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18243 (abgerufen am: 05.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag