BGH: Revision des ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums Limburg/Lahn verworfen

von tko/LTO-Redaktion

08.09.2010

Der 2. Strafsenat des BGH hat die Revision eines Rentamtsleiters gegen seine Verurteilung wegen Untreue verworfen. Der kirchliche Finanzverwalter hatte seine Stellung missbraucht, um Gelder der katholischen Kirche in nicht unerheblicher Höhe zu veruntreuen.

Das LG Limburg/Lahn hat den angeklagten Rentamtsleiter wegen Untreue in 362 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) missbrauchte der Angeklagte, der seit 1983 verschiedene Posten inne hatte, seine Stellung, um Gelder der Katholischen Kirche zu veruntreuen. In rechtsverjährter Zeit von 1983 bis Mitte Oktober 2004 brachte er etwa 2 Millionen Euro durch Barabhebungen von Konten der Katholischen Kirche für private Zwecke an sich.

Gegenstand der Verurteilung sind 362 Fälle, in denen der Angeklagte in der Zeit von Mitte Oktober 2004 bis September 2009 jeweils 7.500 Euro, insgesamt 2,71 Millionen Euro, in bar von einem Konto des Gesamtverbandes der Katholischen Kirchengemeinden in Limburg/Lahn abhob, um sie zur Finanzierung des aufwändigen Lebensstils seiner Familie zu verwenden. Die Bargeldabhebungen ließ der Angeklagte u. a. als Investitionen für einen Kindergarten verbuchen.

Die Taten blieben lange Zeit unentdeckt, da der Angeklagte uneingeschränktes Vertrauen genoss und seine Tätigkeit kaum Kontrollen unterlag. Zudem unterhielt er mit der Leiterin der Buchhaltung, die die Barabhebungen verbuchte, ein Verhältnis, weshalb diese die Taten deckte. Erst infolge der Umstellung von der kameralistischen auf die kaufmännische Buchführung fielen die Taten schließlich auf.

Mit der Bestätigung des langerichtlichen Urteils ist die Verurteilung rechtskräftig (Az. 2 StR 347/10)

Zitiervorschlag

tko/LTO-Redaktion, BGH: Revision des ehemaligen Rentamtsleiters des Bistums Limburg/Lahn verworfen . In: Legal Tribune Online, 08.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1403/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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