BGH: Revision der Zappa-Witwe zugelassen

31.08.2011

Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde. Nach Angaben des Fanclubs haben die Karlsruher Richter bereits vor zwei Wochen entschieden, die Revision der Witwe gegen ein vorheriges Urteil zuzulassen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision nicht zugelassen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht, der nun stattgegeben wurde.

Das OLG hatte im Juni geurteilt, dass der Fanclub weiterhin sein Rockfestival "Zappanale" ausrichten, eine gleichnamige Internetseite betreiben und Fanartikel mit dem Bart des Musikers anbieten darf. Es hatte zudem entschieden, dass der Fanclub weiter die Wortmarke mit dem Künstlernamen "Zappa" verwenden darf.

Witwe fordert Schadensersatz

Gail Zappa hatte wegen Markenrechtsverletzungen von den "Zappanale"- Veranstaltern für den Verkauf von Fanartikeln und Festival-CDs Schadenersatz in Höhe von 150.000 Euro gefordert.

Das Rockfestival "Zappanale" des Fanclubs "Arf Society" hatte bei seiner 22. Auflage Mitte August rund 10.000 Fans des US-Kultrockers nach Mecklenburg-Vorpommern gelockt. Frank Zappa gilt als einer der wichtigsten Rockmusiker weltweit. Berühmt wurde er auch wegen seiner provokanten Bühnenshows und Texte. Er starb 1993 im Alter von 52 Jahren in Kalifornien an Krebs.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4170 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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