Druckversion
Tuesday, 24.01.2023, 10:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-quotale-haftung-von-gesellschaftern-geschlossener-immobilienfonds/
Fenster schließen
Artikel drucken
2504

BGH: Quo­tale Haf­tung von Gesell­schaf­tern gesch­los­sener Immo­bi­li­en­fonds

09.02.2011

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. Das entschied der II. Senat des BGH am Dienstag.

Anzeige

Auch wenn Grundstücke aus einem Immobilienfonds schon verwertet wurden, hätte es einer ausdrücklichen Vereinbarung in den Darlehensverträgen bedurft, um die Verwertungserlöse auf die quotale Haftung der Gesellschafter anzurechnen, so die Karlsruher Richter in ihren Urteilen (v. 08.02.2011, Az. II ZR 243/09 und II ZR 263/09).

In den Verfahren nahmen die Banken die Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds in Anspruch. Der Fonds war in Zahlungsverzug und die Kredite gekündigt, sodass die Gesellschafter persönlich einstehen sollten. Zwar war in den Darlehensverträgen vereinbart worden, dass die Gesellschafter nur entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen persönlich haften. Nachdem die Banken die Fondsgrundstücke verwertet hatten, entbrannte aber Streit darüber, ob und in welcher Höhe die Erlöse auf die persönliche Haftung der Gesellschafter anzurechnen sind.

Der BGH urteilte, dass allein die Vereinbarung zwischen den Parteien maßgeblich ist. Die quotale Haftung sei kein gesetzlich geregeltes Haftungskonzept, so dass deren Gestaltung grundsätzlich frei sei.

In beiden entschiedenen Fällen sahen die Verträge keine anteilige Anrechnung der Erlöse vor. Der Umfang der persönlichen Haftung werde daher durch die Einnahmen aus der Grundstücksverwertung nicht gemindert.

ssc/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

BGH: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auch bei Haustürgeschäften anwendbar

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds . In: Legal Tribune Online, 09.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2504/ (abgerufen am: 28.01.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BSG zur Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Anwälten - Ganz nor­male Ange­s­tellte
  • Irgendwas mit Recht - der LTO-Karriere-Podcast - "New Work" in einer mul­ti­dis­zi­p­li­nären Kanzlei
  • Anhörung im Bundestag - Das sind die Reak­tionen auf die BRAO-Reform
  • Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe - Mehr Frei­heit für Anwälte, neue Regeln für Legal Techs
  • Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung - Über­ra­schende Neue­rungen für Rechts­an­wälte
  • Rechtsgebiete
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Themen
    • Gesellschaftsformen
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) & Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Cor­po­ra­te/M&A...

Ashurst , Frank­furt am Main

Wirt­schafts­ju­rist (m/w/d) Ge­sell­schafts­recht

Oppenhoff , Köln

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt (w/m/d) Ven­tu­re Ca­pi­tal, Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons und...

Osborne Clarke Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB , Ham­burg und 1 wei­te­re

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) - Cor­po­ra­te Tran­sac­ti­on-Team / Chi­na...

Ashurst , Frank­furt am Main

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Gleiss Lutz , Stutt­gart

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Montagskaffee: Eine Präsentation halten? Na klar! 

30.01.2023

Investitionskontrolle in Deutschland – wer darf hier noch investieren?

15.02.2023, Berlin

Rechtsprechungs­report: eCommerce

30.01.2023

Rechtsprechungs­report: Zollrecht

31.01.2023

Fachanwaltslehrgang Sozialrecht im Fernstudium/online

01.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH