Druckversion
Dienstag, 9.12.2025, 05:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-preisvergleichsportale-provisionszahlung-hinweis-verbraucher-ueberblick-transparenz
Fenster schließen
Artikel drucken
22780

BGH zu Preisvergleichsportalen: Nur mit Hin­weis auf Pro­vi­si­ons­zah­lungen

von Prof. Niko Härting

29.04.2017

Taste "Preisvergleich" auf einer Tastatur

© VRD - Fotolia.com

Wer ein Preisvergleichsportal betreibt, muss den Verbraucher darüber informieren, wenn er nur Angebote von Unternehmen miteinander vergleicht, die dem Portal eine Provision zahlen. Portalbetreiber müssen auf diese BGH-Entscheidung reagieren. 

Anzeige

Preisvergleichsportale gibt es im Internet zuhauf: Vom Strom-, Handy-  bis zum Versicherungstarif kann zu fast allem ein Vergleichsportal gefunden werden – auch zur preiswertesten Bestattung. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um das Portal "Bestattungsvergleich.de". Slogan: "Finden Sie mit uns den passenden Bestatter."

Nicht in allen Preisvergleichsportalen werden alle Anbieter auf dem Markt miteinander verglichen. Wie auch viele andere Portale fordern die Betreiber des "Bestattungsvergleichs" vielmehr eine stattliche Provision: 15 bis 17,5 Prozent des Angebotspreises. Nur wer sie zahlt, wird in den Preisvergleich aufgenommen.

Der Bundesverband Deutscher Bestatter verklagte die Betreiber des "Bestattungsvergleichs" wegen irreführender Werbung. Die Provisionszahlungen seien eine wesentliche Information, die dem Kunden vorenthalten werde. Hierin liege ein Verstoß gegen § 5a Abs. 2 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG).

BGH: Verbraucher erwarten Überblick über den ganzen Markt

Nach zwei Instanzen stand es unentschieden. Das Landgericht (LG) Berlin gab der Klage statt, das Kammergericht entschied zugunsten der Portalbetreiber.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatten die Kläger Erfolg, der BGH gab ihrer Revision statt (Urt.  v. 27.04.2017, Az. I ZR 55/16 - Bestattungspreisvergleich). Dass das Portal nicht alle Anbieter am Markt präsentiert, stellt nach Auffassung des BGH eine wesentliche Information im Sinne des § 5a Abs. 2 UWG dar, der ein erhebliches Gewicht für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zukommt. Der Verbraucher gehe nicht davon aus, dass in den Vergleich nur solche Anbieter einbezogen werden, die an die Betreiber Provisionen zahlen. Vielmehr erwarte der Verbraucher, dass sämtliche Anbieter auf dem Markt gelistet seien. Ein entgegenstehendes maßgebliches Interesse der Portalbetreiber sieht der BGH nicht.  

Betreibern von Vergleichsportalen, die mit Provisionen Geld verdienen, ist zu raten, ihre Websites um deutliche Hinweise auf die Provisionen zu ergänzen. Ob dies der Beliebtheit von Vergleichsportalen und den Geschäftsmodellen der Betreiber nachhaltig schaden wird, bleibt abzuwarten.

Der Autor Prof. Niko Härting ist Rechtsanwalt und Partner, der Autor Patrick Gössling Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Härting Rechtsanwälte in Berlin. Niko Härting  ist zudem Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR Berlin).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Niko Härting, BGH zu Preisvergleichsportalen: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22780 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Internet
    • Verbraucherschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Polizeibeamte stehen vor der Tür eines Hanauer Wohnhauses (Symbolbild) 28.10.2025
Durchsuchung

Äußerungsdelikte im Internet:

Wann sind Haus­durch­su­chungen zulässig?

Sowohl beim Habeck-Meme als auch bei Bolz ordnete der Ermittlungsrichter eine Hausdurchsuchung an. Ist das bei Äußerungsdelikten verhältnismäßig? Was erhoffen sich Ermittler davon? Und macht eine Abwendungsbefugnis einen Unterschied?

Artikel lesen
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Eine Filiale des Netto Marken Discount 09.10.2025
Werbung

BGH bestätigt OLG:

Nettos Wer­bung mit Preis­ra­batt war unzu­lässig

Einzelhändler locken gern mit Preisrabatten. Dabei dürfen sie es der Kundschaft aber nicht unnötig schwer machen, zu erkennen, ob ein Angebot wirklich gut ist. Netto hatte den Referenzpreis in einer Fußnote versteckt, so jetzt auch der BGH.

Artikel lesen
Das Bild zeigt verschiedene App-Symbole auf einem iPhone, einschließlich des App Stores, der im Kontext des DMA wichtig ist. 25.09.2025
Apple

Mehr Pornografie und Malware auf iPhone und iPad?:

Apple stört sich am DMA, EU-Kom­mis­sion bleibt gelassen

Apple sieht sich durch den Digital Markets Act benachteiligt. Der sorge nicht für mehr Wettbewerb, sondern für schlechtere Geräte. Die EU-Kommission gibt Kontra.

Artikel lesen
Lidl-Plus-App 23.09.2025
Verbraucherschutz

OLG Stuttgart:

Ver­brau­cher­schützer schei­tern mit Klage gegen Lidl-Plus-App

Millionen nutzen die Lidl Plus-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Die Klage wurde abgewiesen, doch das Verfahren ist wohl noch nicht zu Ende.

Artikel lesen
Giorgia Meloni vor dem Colosseum in Rom 22.09.2025
Fake News

Vorbild Italien:

Auch Deut­sch­land will Deep­fakes unter Strafe stellen

Im Internet kursieren zunehmend Fake-Videos, die mit KI erstellt wurden. Oft handelt es sich dabei um pornografisches Material. Die Koalition sieht eine Strafbarkeitslücke und verspricht, diese alsbald zu schließen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Düs­sel­dorf

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG
Libra für Einsteiger & Fortgeschrittene

09.12.2025

Praxisrelevantes Wissen für die Strafverteidigung (5 Zeitstunden)

09.12.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Get Ready for 2026

10.12.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Hamburg - Die Winteredition

10.12.2025, Hamburg

Lizenzierung und Nutzung von KI

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH