Eine schnelle Entschädigung der rund 30.000 Phoenix-Gläubiger ist in greifbare Nähe gerückt. Der BGH hat am Dienstag in der Verhandlung über eine der größten Wertpapierbetrügereien in Deutschland angedeutet, dass seiner Ansicht nach die Auszahlung längst hätte erfolgen müssen.
Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers erkannte an, dass die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) mit dem Phoenix-Fall an ihre Grenzen gestoßen sei. Die enorme Zahl der Gläubiger und die Schadenssumme von mehreren hundert Millionen Euro stelle sie vor eine große Aufgabe. Wiechers merkte an, dass seit 2005 einige Jahre ins Land gegangen seien, die wachsende Ungeduld der Gläubiger sei verständlich.
Die EdW verweigert bislang die volle Auszahlung mit dem Verweis auf Unklarheiten bei der Insolvenz der Frankfurter Pleitefirma Phoenix Kapitaldienst. Der Schaden wird auf rund 600 Millionen Euro geschätzt.
Der Betrug von Phoenix war 2005 aufgeflogen. Das Unternehmen hatte seit etwa 1998 vor allem bei Kleinanlegern Geld für einen Fonds eingesammelt und damit in einer Art Schneeballsystem frühere Verbindlichkeiten bezahlt. Im März 2005 stellte die Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall fest. Damit war die EdW in der Pflicht, für einen Teil des Schadens der geprellten Gläubiger aufzukommen.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4344 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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