Die Klage des Insolvenzverwalters der Kirch-Gruppe gegen den früheren Medienunternehmer Leo Kirch und andere ehemalige Geschäftsführer der Tauros Gesellschaft muss neu verhandelt werden. Dies entschied der BGH mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. II ZR 246/08).
Der Insolvenzverwalter der Taurus-Holding hat zuvor vor dem Landgericht München erfolglos 9,3 Millionen Euro von Kirch und fünf weiteren ehemaligen Managern der Mediengruppe gefordert. Diese Summe entspricht den Zahlungen, die Kirch und die anderen Beklagten als Geschäftsführer der Taurus-Holding, der Dachgesellschaft der Kirch-Gruppe, im Jahr 2002 trotz Insolvenzreife der Gesellschaft veranlasst haben sollen.
Nachdem in erster Instanz das Landgericht (LG) München I im Jahr 2007 die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen hatte, hob das Oberlandesgericht München das Urteil wegen eines prozessualen Fehlers wieder auf. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nun diese Entscheidung, so dass erneut vor dem LG verhandelt werden muss.
BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/794 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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