BGH zu Lebens- und Rentenversicherungsverträge: Zillmerung benachteiligt Verbraucher unangemessen

26.07.2012

Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung, eine aufgeschobene und eine fondsgebundene Rentenversicherung für den Fall der Kündigung sowie der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung hat der BGH in einem am Mittwoch verkündeten Urteil für unwirksam erklärt.

Nach Auffassung der Bundesrichter stellen Bedingungen, nach welchen die Abschlusskosten, bei denen es sich zu einem erheblichen Teil um Vermittlungsprovisionen handelt, mit den ersten Beiträgen verrechnet werden, eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind deshalb unwirksam. Diese so genannte Zillmerung führe dazu, dass Versicherungsnehmer, die ihren Vertrag bereits nach wenigen Jahren und vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen, nur einen geringen oder gegebenenfalls gar keinen Rückkaufswert erhalten, so der anderem für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 25.07.2012, Az. IV ZR 201/10).

Wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot hat der BGH auch Klauseln für unwirksam erklärt, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem im Fall einer vorzeitigen Vertragsbeendigung nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik zu berechnenden Rückkaufswert (§ 176 Abs. 3 VVG a.F.) einerseits und andererseits dem so genannten Stornoabzug, der vereinbart und angemessen sein muss (§ 176 Abs. 4 VVG a.F.), differenzieren.

Auch unter 10 Euro keine Peanuts

Auch Bestimmungen, die vorsehen, dass dem Versicherungsnehmer nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, hält der Senat für unwirksam.

Schließlich hat der BGH entschieden, dass der beklagte Versicherer sich nicht nur bei der Abwicklung bestehender Verträge, sondern auch bei deren Neuabschluss nicht auf die für unwirksam erklärten Klauseln berufen darf (Urt. v. 25. Juli 2012, Az. IV ZR 201/10).

Geklagt hatte ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein gegen eine deutsche Lebensversicherungs-AG.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BGH zu Lebens- und Rentenversicherungsverträge: . In: Legal Tribune Online, 26.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6703 (abgerufen am: 03.12.2024 )

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