Die Karlsruher Richter haben die Schadensersatzklagen von zwei Anlegern der Pleite-Bank Lehman Brothers abgewiesen. Diese seien beim Kauf von Zertifikaten nicht unzureichend oder falsch beraten worden, entschied der BGH in einem am Dienstag verkündeten Urteil.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) haben die beiden Anleger keinen Anspruch auf Rückzahlung des investierten Geldes. Die Sparkassen hätten beim Verkauf der Papiere ihre Beratungspflichten nicht verletzt (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).
Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank sei nicht vorhersehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Auch hätte die Sparkasse die Anleger nicht über ihre Gewinnmarge beim Verkauf informieren müssen.
Insgesamt sind derzeit allein beim BGH 40 weitere Verfahren um Ansprüche von Lehman-Anlegern anhängig. Die nun entschiedenen Fälle hätten "eine gewisse Pilotfunktion", sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings seien in jedem Einzelfall die genauen Umstände der Beratung zu berücksichtigen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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BGH: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4409 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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