BGH: Karlsruher Richter bestätigen Haftstrafe für Anwalt

30.08.2011

Ein Rechtsanwalt aus Frankfurt muss wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis. Der BGH hat seine Revision gegen das Urteil des LG Darmstadt weitgehend zurückgewiesen, wie am Montag bekannt wurde. Verurteilt worden war der Mann war zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft. Der BGH bestätigte das Strafmaß, sah aber nur 32 von 52 Fällen der Steuerhinterziehung als erwiesen an.

Nach einem Bericht von "Welt Kompakt" zufolge sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass der Rechtsanwalt von einer Gönnerin erhaltenes Geld am Fiskus vorbeigeschleust hat. Von den Summen habe auch seine Frau, eine Richterin, profitiert, so die Feststellung im Urteil des  Landgerichts Darmstadt.

Die Frau trat daraufhin noch am selben Tag von ihrem Amt als hessische Staatsrichterin zurück. Ebenfalls in die Kritik geraten war der damalige hessische Finanzministert Karlheinz Weimar (CDU). Er musste im Landtag einräumen, dass Finanzämter Fehler gemacht hatten.

Noch scheint für den Anwalt kein Ende des Verfahrens in Sicht: Die Staatsanwaltschaft Frankfurt habe neue Ermittlungen gegen ihn aufgenommen, so der Bericht weiter. Vorgeworfen wird ihm Beihilfe zur Untreue, weil die reiche Gönnerin ihm Vermögenswerte aus dem Geschäftsanteil ihres inzwischen verstorbenen Ehemannes weitergeleitet haben soll.

ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: Karlsruher Richter bestätigen Haftstrafe für Anwalt . In: Legal Tribune Online, 30.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4154/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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