Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 15:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-ivzr14421-betriebsschliessungsversicherung-lockdown-coronavirus-covid19-entschaedigung-geld-agb-formulierung-ifsg
Fenster schließen
Artikel drucken
47331

BGH zur Betriebsschließungsversicherung: Kein Geld für Corona-Lock­down

26.01.2022

Eine FFP2-Maske hängt an einer Stuhllehne

Müssen Versicherungen für den Lockdown entschädigen? Darum ging es erstmals vor dem BGH. Foto: Spitzi-Foto - stock.adobe.com

Ein Gastwirt bekommt keine Entschädigung aus seiner Betriebsschließungsversicherung für den Lockdown im Frühjahr 2020. Covid-19 sei in den AGB nicht explizit genannt – und damit auch kein Versicherungsfall, so der BGH.

Anzeige

Je nach Formulierung einer Betriebsschließungsversicherung muss diese nicht für Ausfälle infolge von Lockdowns während der Corona-Pandemie aufkommen. Das hat der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch anhand eines Falls aus Lübeck entschieden (Urt. v. 26.01.2022, (Az. IV ZR 144/21). Es ist das erste Mal, dass sich der BGH mit der Thematik befasst. Es gibt aber viele vergleichbare Fälle.

Im konkreten Fall begehrte ein Gastwirt die Feststellung, dass die Versicherung Axa ihm aufgrund der pandemiebedingten Schließung eine Entschädigung zahlen muss. Am 18. März 2020 trat nämlich die entsprechende Landesverordnung in Schleswig-Holstein in Kraft, die auch die Schließung sämtlicher Gaststätten vorsah.

Der Vertrag zwischen dem Gastwirt und der Axa enthält sogar Zusatzbedingungen im Fall der Schließung aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) – allerdings nur bei Auftreten der dort aufgezählten meldepflichtigen Krankheiten und Krankheitserreger. Weder "Covid-19" noch "SARS-CoV" oder "SARS-CoV-2" sind dort ausdrücklich aufgeführt. Aus diesem Grund lehnten bereits die Vorinstanzen die Klage allesamt ab.

Aufzählung meldepflichtiger Krankheiten abschließend

Der BGH folgte dieser Auffassung nun und wies die Revision des Gastwirts zurück. Zwar setze der Eintritt des Versicherungsfalls nicht die Verwirklichung einer aus dem Betrieb selbst erwachsenden Infektionsgefahr voraus. Das habe noch das OLG Schleswig-Holstein angenommen. Allerdings habe es richtig erkannt, dass eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 oder SARS-CoV-2 nicht vom Versicherungsschutz umfasst sei. Die Aufzählung der meldepflichtigen Krankheiten in den Zusatzbedingungen der Versicherung sei abschließend.

Das ergebe sich auch aus der Perspektive des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, dessen Maßstab hier anzulegen sei. Sowohl Wortlaut als auch Sinn und Zweck der Klausel sprächen dafür. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer könne nämlich nicht davon ausgehen, dass der Versicherer auch für nicht aufgeführte Krankheiten und Krankheitserreger die Deckung übernehmen will. Wie gerade Covid-19 zeige, könnten diese schließlich auch erst Jahre nach Vertragsschluss auftreten. Wegen der daraus folgenden Unklarheit sei für den Versicherer keine sachgerechte Prämienkalkulation möglich.

Die Klausel halte auch der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stand, insbesondere liege kein Verstoß gegen das Transparenzgebot vor. Dies begründet der BGH wiederum mit dem klaren Wortlaut der Klausel.

"Entscheidung mit Breitenwirkung"

Dem Versicherungsrechtler Cäsar Czeremuga zufolge hat die Entscheidung des BGH "Breitenwirkung". "Der BGH entschied heute zwar einen Einzelfall und hob hervor, dass es stets auf die konkret vereinbarte Bedingungslage ankommt. Doch die dem Verfahren zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen – insbesondere die 'Liste' mit einer Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserreger – ist marküblich und weit verbreitet", so der Rechtsanwalt und Partner von Norden Rechtsanwälte gegenüber LTO. "Viele Hunderte versicherte Unternehmen werden wohl keine Versicherungsansprüche realisieren können. Allerdings muss man die schriftliche Urteilbegründung abwarten, um beurteilen zu können, welche weiteren Bedingungskonstellation keine Aussicht auf Erfolg haben dürften", so Czeremuga. Hoffnung bestehe dagegen weiterhin für Betriebe mit "Versicherungsbedingungen ohne Liste versicherter Krankheiten bzw. Krankheitserregen".

Fälle wie der aus Lübeck beschäftigten die Gerichte schon häufig. Alle sind dabei auf der Linie, dass es auf die konkrete Formulierung in den Vertragsbedinungen ankommt - wie der BGH nun bestätigte. So hat bereits das OLG Hamm eine Leistungspflicht einer Versicherung verneint, weil das Coronavirus in den AGB nicht ausdrücklich genannt wurde. Das OLG Karlsruhe hingegen hat über einen Fall entschieden, wo die gewählte Formulierung in den Versicherungsbedingungen nicht so eindeutig war. Genauso war es beim Wirt des bekannten Augustiner-Kellers in München, der eine Millionenentschädigung zugesprochen bekam. Das LG Köln hat ebenfalls mehrfach über die Frage der Entschädigungspflicht von Versicherungen für Betriebsschließungen wegen des Coronavirus entschieden.

pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Betriebsschließungsversicherung: . In: Legal Tribune Online, 26.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47331 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Versicherungsrecht
    • BGH
    • Coronavirus
    • Gesundheit
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Anwälte 19.05.2026
Anwaltsberuf

BGH sah auffälliges Verhalten:

Anwältin mit Asperger muss sich medi­zi­nisch begu­t­achten lassen

Eine Anwältin prozessierte gegen den Mandantenwillen weiter. Wegen dieser und anderer auffälliger Verhaltensweisen sieht der BGH gesundheitliche Eignungszweifel, die eine verpflichtende medizinische Untersuchung erlauben.

Artikel lesen
Verschiedene Werbeprospekte für Discounter im Einzelhandel liegend 15.05.2026
Verbraucherschutz

OLG Köln zu Rabattwerbung von Penny:

Rabatt auf UVP ist keine Prei­s­er­mä­ß­i­gung

Penny siegt in zweiter Instanz gegen den Verbraucherschutz wegen Rabattbezügen auf UVP. Das OLG Köln bemängelt aber fehlende Orientierungshilfen des BGH und hofft in der Revision auf Klarheit.

Artikel lesen
Ein Mann in Anzug und Krawatte lächelt vor dem Brandenburger Tor, Polizeifahrzeug im Hintergrund, symbolisiert eine politische Veranstaltung. 13.05.2026
Coronavirus

"In den Verkehr gebracht"?:

Frei­spruch in Pro­zess um nicht zuge­las­sene Corona-Imp­fung

Das Landgericht Lübeck hat den Arzt und Unternehmer Winfried Stöcker vom Vorwurf freigesprochen, 2021 einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff in den Verkehr gebracht zu haben. Die Staatsanwaltschaft kann Revision einlegen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Benutzeroberfläche eines KI-Chatbots, der zur Haftungsfrage bei Falschaussagen beitragen könnte. 12.05.2026
KI

OLG lässt BGH-Revision zu:

Wer haftet für Fal­sch­aus­sagen des KI-Chat­bots?

Ein KI-Chatbot vergab großzügig nicht existierende Facharztbezeichnungen. Das OLG Hamm rechnet die Aussagen den verantwortlichen Ärzten zu – die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Patientin, die in einer Arztpraxis sitzt, während eine Person mit einem Handy im Hintergrund steht. 12.05.2026
Sexualstrafrecht

Sexualdelikte im Behandlungszimmer:

Ortho­päde muss wegen heim­li­cher Nackt­auf­nahmen in Haft

Ein Orthopäde soll tausende intime Aufnahmen von Patientinnen gefertigt und zahlreiche Frauen ohne medizinischen Grund berührt haben. Das LG Osnabrück verhängte neben einer Haftstrafe auch ein lebenslanges Behandlungsverbot.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH
Le­gal Coun­sel / Ju­rist (m/w/d) – Ar­chi­tek­ten-, Bau-, Ver­trags- und...

RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH, Düs­sel­dorf

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ber­lin

Logo von TowaRA:Arbeitsrecht
An­walts­per­sön­lich­kei­ten (m/w/d) im Ar­beits­recht ge­sucht!

TowaRA:Arbeitsrecht, Köln

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, Wies­ba­den

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

19.05.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Exportkreditgarantien des Bundes

20.05.2026

Logo von Fieldfisher
Umsetzung der AIFMD II durch das Fondsrisikobegrenzungsgesetz

19.05.2026

Ausgewählte materiellrechtl. und prozessuale Probleme des kennzeichenrechtl. Verletzungsprozesses

19.05.2026

Die Familienstiftung als Holding für das Familienvermögen (19.05.2026)

19.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH