Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung: BGH beendet Por­sche-VW-Mus­ter­ver­fahren

30.09.2026

Der BGH beendet den milliardenschweren Anlegerstreit um Porsches gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Die Richter bestätigen im Kern das OLG Celle: Eine sittenwidrige Täuschung des Kapitalmarkts lag nicht vor.

Mehr als 15 Jahre nach der spektakulären Übernahmeschlacht zwischen Porsche und Volkswagen ist ein zentraler Anlegerstreit beendet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsbeschwerden gegen einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zurückgewiesen (Beschl. v. 21.07.2026, Az. II ZB 21/22). Das Kapitalanleger-Musterverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Im Kern stritten die Beteiligten darüber, ob die Porsche Automobil Holding SE den Kapitalmarkt 2008 über ihre Absicht getäuscht hatte, ihren Anteil an Volkswagen auf 75 Prozent zu erhöhen und eine beherrschende Stellung aufzubauen. Anleger machten geltend, durch falsche oder irreführende Mitteilungen hohe Verluste erlitten zu haben.

Das Musterverfahren vor dem OLG Celle hatte bereits 2017 begonnen. Fünf Jahre später entschied das Gericht weitgehend zugunsten von Porsche.

Porsche musste Pläne nicht früher offenlegen

Porsche hatte seit 2005 schrittweise VW-Aktien erworben und zugleich Optionsgeschäfte abgeschlossen. Im März 2008 erklärte das Unternehmen, seinen Anteil auf mehr als 50 Prozent erhöhen zu wollen. Berichte über ein Ziel von 75 Prozent wies Porsche zunächst zurück.

Im Oktober 2008 gab die Holding schließlich bekannt, 42,6 Prozent der VW-Anteile zu halten und zusätzlich auf Barausgleich gerichtete Optionen zu besitzen, die sich auf weitere 31,5 Prozent der VW-Stammaktien bezogen. Die VW-Aktie schoss daraufhin zeitweise auf mehr als 1.000 Euro. Besonders Leerverkäufer, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, verloren viel Geld.

Das OLG Celle sah 2022 in den damaligen Kapitalmarktmitteilungen jedoch keine grob unrichtigen Angaben und insgesamt kein sittenwidriges Verhalten von Porsche. Gegen diesen Musterentscheid wandten sich die Anleger mit ihren Rechtsbeschwerden zum BGH. 

Der bestätigte nun diese zentrale Einschätzung des OLG. Für den Zeitraum bis Oktober 2008 bestand nach Auffassung des BGH weder eine rechtliche noch eine sittliche Pflicht für Porsche, seine Absichten beim Beteiligungsaufbau gegenüber dem Kapitalmarkt offenzulegen. Auch die bis dahin veröffentlichten Mitteilungen seien aus Sicht eines verständigen Anlegers nicht grob unrichtig gewesen.

BGH sieht bei Mitteilung von Oktober 2008 trotzdem Probleme

Ganz unkritisch bewertet der BGH Porsches Kommunikation allerdings nicht. Bei der Pressemitteilung vom 26. Oktober 2008 liege es nach den Feststellungen des OLG nahe, dass sie irreführende Angaben enthalten habe. Die weitere Umsetzung der Übernahmepläne sei zu diesem Zeitpunkt erheblichen Risiken ausgesetzt gewesen.

Für die von den Anlegern begehrte Feststellung einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) reichte das nach Auffassung des BGH jedoch nicht aus. Das OLG sei im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass Porsche nicht sittenwidrig gehandelt habe.

Kartell- und wettbewerbsrechtliche Feststellungsziele prüfte der BGH dagegen nicht inhaltlich. Sie seien im Kapitalanleger-Musterverfahren nicht statthaft gewesen.

Forderungen über 5,4 Milliarden Euro

Nach Angaben der Porsche SE hatten 40 Kläger, überwiegend US-amerikanische Hedgefonds, Schadenersatzforderungen von insgesamt 5,4 Milliarden Euro geltend gemacht.

Die Entscheidung wirkt sich auf sechs ausgesetzte Ausgangsverfahren aus. Die dortigen Gerichte sind an die Feststellungen aus dem Musterverfahren gebunden. Porsche geht deshalb davon aus, dass auch diese Klagen abzuweisen sind.

Damit endet nun auch juristisch ein zentraler Streit um einen Übernahmeversuch, der 2008 für extreme Kursschwankungen bei der VW-Aktie gesorgt hatte.

dpa/vv/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61026 (abgerufen am: 10.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen