Druckversion
Freitag, 12.06.2026, 15:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-iizb21-18-leiharbeitnehmer-aufsichtsrat-mitbestimmung-schwellenwert
Fenster schließen
Artikel drucken
37147

BGH zur Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats: Auch Leih­ar­beiter zählen mit

20.08.2019

Leiharbeiter zählen mit - wenn sie das Unternehmen prägen

© mygimwali - stock.adobe.com

Wenn eine GmbH den Schwellenwert von 2.000 Arbeitnehmern überschreitet, muss sie diese paritätisch im Aufsichtsrat beteiligen. In die Berechnung können auch Leiharbeiter einfließen, wenn das Unternehmen dauerhaft auf sie setzt, so der BGH.

Anzeige

Auch Leiharbeitnehmer können mitzählen, wenn es um den Schwellenwert für einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat geht. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss aus dem Juni (Beschl. v. 25.06.2019, Az. II ZB 21/18). Danach kommt es für ihre Einbeziehung darauf an, wie lange das Unternehmen auf die Aushilfen setzt.

Nach § 1 Abs. 1 i. V. m. §§ 6, 7 des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) müssen Gesellschaften, sobald sie den Schwellenwert von 2.000 Beschäftigten überschreiten, ihren Aufsichtsrat paritätisch besetzen, also zur Hälfte mit Angestellten. § 14 Abs. 2 Satz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) schreibt zudem vor, dass Leiharbeiter bei Mitbestimmungsfragen grundsätzlich zu berücksichtigen sind. Gleichwohl gab es im nun entschiedenen Fall Unstimmigkeiten bei der Besetzung des Aufsichtsrats.

Der Gesamtbetriebsrat einer GmbH verlangte von seinem Unternehmen, den Aufsichtsrat paritätisch zu besetzen. Die Firma beschäftigt überwiegend fest angestellte Arbeitnehmer, doch etwa ein Drittel der Belegschaft besteht aus Leiharbeitnehmern - mehr oder weniger je nach Auftragslage. Der Betriebsrat war der Ansicht, dass der Aufsichtsrat paritätisch besetzt werden müsse, da mit den Leiharbeitnehmern die Grenze von 2.000 Beschäftigten geknackt worden sei. In der Tat hatte im Zeitraum von Januar 2017 bis März 2018 die Gesamtzahl aller Beschäftigten im Durchschnitt stets über 2.000 betragen - jedoch nur, wenn die Leiharbeiter mit berücksichtigt wurden.

BGH: Leiharbeiter müssen Unternehmen prägen

Weil das Unternehmen der Forderung nicht nachkam, beantragte der Betriebsrat vor Gericht die Feststellung, dass ein paritätischer Aufsichtsrat nach dem Mitbestimmungsgesetz zu bilden sei. Damit scheiterte er vor dem Landgericht, das Oberlandesgericht hingegen gab dem Antrag statt. Schließlich musste der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat in Karlsruhe entscheiden.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass auch Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung des Schwellenwerts von 2.000 Beschäftigten grundsätzlich zu berücksichtigen seien. Dies gelte aber nur dann, wenn die Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer sechs Monate übersteige. Damit sei indes keineswegs gemeint, dass jeder einzelne Leiharbeiter so lange in dem Unternehmen tätig sein muss. Es genügt nach Ansicht der Karlsruher Richter, wenn ein Unternehmen Arbeitsplätze in der Regel während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten mit Leiharbeitnehmern besetzt.

Es komme dabei auch nicht darauf an, welche konkreten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, so der BGH, sondern darauf, ob deren Einsatz so dauerhaft erfolge, dass er für die ständige Größe des Unternehmens ebenso prägend sei wie die Stammbelegschaft.

Weil die Gesamtzahl der Beschäftigten beim Beklagten Unternehmen - inklusive sämtlicher Leiharbeitnehmer -  zwischen Januar 2017 und März 2018, also mehr als sechs Monate binnen eines Jahres, im Durchschnitt über 2.000 betragen habe, sei es verpflichtet, seinen Aufsichtsrat paritätisch zu besetzen, so der Senat. Es sei in diesem Fall schließlich auch nicht erkennbar gewesen, dass der Einsatz der Leiharbeitnehmer lediglich auf einem ungewöhnlichen, ausnahmsweise erhöhten Personalbedarf beruhte.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Bildung eines paritätischen Aufsichtsrats: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37147 (abgerufen am: 15.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Aufsichtsrat
    • Gesellschaft
    • Leiharbeit
    • leiharbeitnehmer
    • Mitbestimmung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Flugzeug der Air Malta 13.05.2026
Mitbestimmung

BAG zu Mitbestimmung bei Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland:

Deut­scher Betriebs­teil von Malta Air darf Betriebsrat wählen

Wie selbstständig im arbeitsrechtlichen Sinn ist ein deutscher Betriebsteil einer Fluggesellschaft mit Sitz im Ausland? Darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Artikel lesen
Ein Mann schläft auf einem Sofa. 12.02.2026
Eigenbedarfskündigung

LG Bochum zu Grundsatzdebatte:

Darf eine eGbR wegen Eigen­be­darfs kün­digen?

Darf sich eine eingetragene GbR nach dem MoPeG noch auf den Eigenbedarf ihrer Gesellschafter berufen? Das LG Bochum bejaht dies – und stellt sich gegen viele Stimmen in der Literatur. Der BGH muss nun entscheiden.

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Protest gegen Femizide in Rotterdam 20.11.2025
Gesellschaft

Studie zu Femiziden in Deutschland:

"Gewalt an Frauen ernst nehmen"

Eine neue Studie zu Femiziden zeigt: Gewaltvolle Beziehungen und eine schlechte sozioökonomische Lage sind ein Risiko. Es brauche allerdings wesentlich mehr Forschung als bisher, um verlässliche Aussagen zum Thema Femizid treffen zu können.

Artikel lesen
Relatives of Palestinian prisoners walk through a fence to Israel's Ofer military court, near Ramallah. 14.11.2025
Englische Texte

Israel's Dangerous New Bill:

Death Pen­alty as a Defense of Col­lec­tive Des­tiny

A new bill seeks to introduce a mandatory death penalty for killings with the intent to "harm the State of Israel and the revival of the Jewish people in its land." Itamar Mann flags a troubling shift in the country's penal doctrine.

Artikel lesen
Fohlen galoppiert ueber eine schneebedeckte Koppel 07.10.2025
Tiere

OLG Oldenburg zu verstorbenem Hengstfohlen:

Pferde-Gesell­schafter müssen Behand­lungs­kosten hälftig tragen

Große Hoffnungen hatten die Gesellschafter auf ein Hengstfohlen gesetzt, doch das Tier war krank und verstarb frühzeitig. Die Abwicklung gegenseitiger Ansprüche musste nun das OLG Oldenburg klären.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/​Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Wirt­schafts­straf­recht

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
12. Stralsunder Steuerwissenschafts- und Praxistage

15.06.2026, Stralsund

Registeranmeldungen & beurkundungspflichtige gesellschaftsrechtliche Themen (zweitägig,15.–16.06.26)

15.06.2026

Logo von Notarkammer Baden-Württemberg
Karriere als Notar:in – Beraten & Gestalten

24.06.2026, Stuttgart

Vergütungsvereinbarungen optimal gestalten

15.06.2026

Schwierige Fälle im Unterhaltsrecht – Patchworkfamilien

15.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH