Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 16:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-iiizr22520-reservierungsgebuehr-pflegeheimplatz-unzulaessig-sozialrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
45488

BGH zur Reservierungsgebühr von Heimplatz: Pfle­ge­heime dürfen nicht dop­pelt kas­sieren

16.07.2021

Eine Pflegerin mit einer älteren Dame in einem Park.

interstid - stock.adobe.com

Pflegeheime dürfen für die Reservierung eines Heimplatzes keine Gebühr verlangen. Das hat der BGH sowohl für gesetzlich- als auch privatversicherte Pflegebedürfte entschieden. Der Fall geht jedoch nochmal an das LG zurück.

Anzeige

Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen künftig nicht mehr für die Reservierung eines Heimplatzes zur Kasse gebeten werden. Eine Platz- oder Reservierungsgebühr für die Zeit bis zum Einzug sei unvereinbar mit den gesetzlichen Vorschriften, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Entsprechende Vereinbarungen seien daher unwirksam. Die Entscheidung hat Geltung für alle Heimbewohnerinnen und -bewohner, egal ob gesetzlich oder privat pflichtversichert. (Urt. v. 15.07.2021, Az. III ZR 225/20)

Im konkreten Fall ging es um eine privatversicherte Frau, die Ende Februar 2016 von einem Heim in ein anderes umgezogen war. Für die zwei Wochen zwischen Vertragsschluss und Einzug verlangte das neue Heim bereits 75 Prozent der eigentlichen Kosten, knapp 1.130 Euro. Der Sohn hatte erst gezahlt, später forderte er das Geld zurück.

Die obersten Zivilrichter des BGH gehen davon aus, dass gesetzlich Versicherte grundsätzlich nur für die Tage bezahlen müssen, die sie auch tatsächlich im Heim verbringen. Alles andere sei nicht mit § 15 Abs. 1 Satz 1 WBVG in Verbindung mit § 87a Abs. 1 Satz 1 SGB XI vereinbar.  "Diese Bestimmung ist zwingendes Recht", sagte der Senatsvorsitzende Ulrich Herrmann. Nach Auffassung der Richter gilt sie genauso für Privatversicherte. Anderenfalls käme es "zu einer kaum nachvollziehbaren Ungleichbehandlung", hieß es.

Zehntausende Verträge könnten betroffen sein

Stegger begrüßte auch die Klarstellung, dass sowohl privat- als auch gesetzlicher Versicherte von dem Urteil betroffen seien. "Jemand, der einen Platz sucht, der ist in großer Notlage und akzeptiert auch Bedingungen, die er vielleicht nicht so besonders gut findet", sagte er. Es sei nicht richtig, wenn Heime das ausnutzten - zumal in den Sätzen, die von allen Bewohnern verlangt würden, ein gewisser Leerstand bereits einkalkuliert sei.

Die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (Biva-Pflegeschutzbund), die das Urteil mit erstritten hat, schätzt, dass davon Zehntausende Verträge betroffen seien. Freihaltegebühren seien gang und gäbe, sagte der Vorsitzende Manfred Stegger in Karlsruhe. Er geht davon aus, dass Betroffene, die in den vergangenen drei Jahren eine solche Gebühr bezahlt haben, das Geld nun vom Heim zurückfordern können. Ihre Ansprüche seien noch nicht verjährt.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz nimmt an, dass zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückgefordert werden können. Vorstand Eugen Brysch nannte das Urteil "richtig und wichtig".

Fall geht dennoch an das LG Köln zurück

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der nach eigenen Angaben mehr als ein Drittel der Pflegeeinrichtungen in Deutschland vertritt, teilte hingegen auf Anfrage mit: "Uns ist nicht ein einziger Heimvertrag bekannt, der eine solche Regelung enthalten würde." Zu möglichen Rückforderungen und den finanziellen Auswirkungen für die Heime äußerte er sich nicht.

Trotzdem muss der Fall erneut am Kölner Landgericht verhandelt werden. Denn die Frau ist inzwischen gestorben, geklagt hatte der Sohn. Und im Prozess wurde bisher nicht geklärt, ob er allein klageberechtigt ist oder ob es womöglich noch andere Erben gibt. Das muss jetzt nachgeholt werden. In seiner ersten Entscheidung hatte das Landgericht dem Mann nur rund 210 Euro zugesprochen.

Laut Bundesgesundheitsministerium waren Ende 2019 rund 9,22 Millionen Menschen privat pflegeversichert. Dem stehen rund 73,47 Millionen gesetzlich Versicherte gegenüber (Stand Ende 2020). Die private Pflegeversicherung richtet sich an privat Krankenversicherte, der Abschluss ist verpflichtend. Wie bei der Krankenversicherung funktioniert das System so, dass der Versicherte zunächst selbst zahlt und sich das Geld anschließend erstatten lässt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zur Reservierungsgebühr von Heimplatz: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45488 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • BGH
    • Pflege
    • Sozialstaat
    • Sozialversicherung
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Karin Angerer steht in einem Treppenhaus des Bamberger Oberlandesgerichts 01.09.2026
Personalien

Ernennung durch den Bundespräsidenten:

Karin Angerer tritt Amt als Prä­si­dentin des BGH an

Wechsel an der BGH-Spitze: Dr. Karin Angerer hat das Amt als Präsidentin des Bundesgerichtshofs angetreten. Sie folgt auf Bettina Limperg.

Artikel lesen
Leuchtendes Taxi-Schild auf einem Auto bei Nacht. 01.09.2026
Drogen

BGH zu Drogen-Kurierfahrten:

Oft ein bis­schen Koks ist noch keine "nicht geringe Menge"

Drei Fahrer eines "Koks-Taxis" lieferten über Monate Hunderte Gramm Kokain aus. Für Besitz in nicht geringer Menge reicht das aber nicht automatisch, so der BGH. Entscheidend ist, wie viel Kokain sie bei einer einzelnen Fahrt dabeihatten.

Artikel lesen
Prof. Dr. Jürgen Ellenberger 31.08.2026
BGH

Vizepräsident des BGH:

Jürgen Ellen­berger geht in den Ruhe­stand

Der Vizepräsident des Bundesgerichtshofs, Jürgen Ellenberger, tritt in den Ruhestand. Er war Vorsitzender des XI. Zivilsenats und über 20 Jahre am BGH tätig.

Artikel lesen
Bettina Limperg spricht im Badischen Staatstheater beim Festakt im Rahmen der Feierlichkeiten "75 Jahre Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft", 30.10.2025. 27.08.2026
BGH

Scheidende BGH-Präsidentin Bettina Limperg:

"Die Justiz ist keine Wagen­burg"

Nach zwölf Jahren endet die Amtszeit von BGH-Präsidentin Bettina Limperg. Im Abschieds-Interview spricht sie über die Kraft des Vergleichs, Kuschel-Justiz-Vorwürfe, die Resilienz-Diskussion und den attraktiven Streit der BGH-Anwälte.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Rich­ter/Rich­te­rin (m/w/d) in der Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit des Lan­des...

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH