Druckversion
Friday, 31.03.2023, 17:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-i-zr9-18-faire-verguetung-kameramann-das-boot-urteil-olg-muenchen-aufgehoben/
Fenster schließen
Artikel drucken
44640

BGH hebt Urteil des OLG München auf: Streit um faire Ver­gü­tung für "Das Boot"-Kame­ra­mann geht weiter

01.04.2021

Kameramann (Symbolbild)

gnepphoto - stock.adobe.com

Der späte Geldsegen für den Chef-Kameramann des Kinoerfolgs "Das Boot" bleibt vorerst aus. Ein Urteil des OLG München, das dem Kameramann einen Vergütungsaufschlag zuspricht, hatte vor dem BGH nun keinen Bestand. 

Anzeige

Der Chef-Kameramann des Erfolgsfilms "Das Boot" braucht in seinem Streit um eine angemessene finanzielle Beteiligung am Erfolg des Filmklassikers einen langen Atem. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem Jahr 2017 auf. Grund dafür ist, dass bei der komplizierten Berechnung der möglichen Ansprüche systematische Fehler gemacht worden seien, wie der Vorsitzende Richter Thomas Koch bei der Urteilsverkündung am Donnerstag in Karlsruhe erläuterte. Es muss nun erneut verhandelt werden (Urt. v. 01.04.2020, Az. I ZR 9/18).

Der Anfang der 80er Jahre produzierte Film spielte viele Millionen Euro ein. Kameramann Jost Vacano (87) hatte für seine Arbeit aber "nur" umgerechnet etwa 100.000 Euro erhalten. Seit 2002 gibt es im Urheberrecht für solche Fälle aber den sogenannten Fairnessparagrafen. Nach § 32 Urheberrechtsgesetz (UrhG) kann der Urheber eines Werkes, wenn die für die Einräumung seiner Rechte vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, nachträglich eine Änderung des Vertrags zu seinen Gunsten verlangen. § 32a UrhG sieht eine weitere Beteiligung des Urhebers vor, wenn dieser einem anderen ein Nutzungsrecht zu Bedingungen eingeräumt hat, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes stehen. Auf dieser Basis streitet Vacano seit mehr als einem Jahrzehnt für mehr Geld.

Die Klage, um die es jetzt ging, richtet sich gegen die Produktionsgesellschaft Bavaria Film, den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und den Videoverwerter. Das OLG hatte Vacano insgesamt rund 438.000 Euro plus 150.000 Euro Zinsen zugesprochen. In einem Parallelverfahren in Stuttgart klagt Vacano gegen die übrigen acht ARD-Anstalten, die "Das Boot" vielfach ausgestrahlt hatten. Das OLG Stuttgart hatte einen Nachvergütungsanspruch für Vocano bejaht, der BGH monierte jedoch Berechnungsfehler.

Berechnungsgrundlage des OLG München ebenfalls fehlerhaft

Der BGH hob das Münchner Urteil nun auf und verwies die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung zurück ans OLG. Das OLG habe bei der Prüfung, ob ein auffälliges Missverhältnis im Sinne von § 32a UrhG besteht, die vereinbarte Pauschalvergütung im Hinblick auf jeden Beklagten in voller Höhe zugrunde gelegt. Dabei habe das OLG nicht berücksichtigt, dass es bei der Prüfung des auffälligen Missverhältnisses gemäß § 32a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 UrhG ausschließlich auf das Verhältnis zwischen dem Urheber und dem auf weitere Beteiligung in Anspruch genommenen Nutzungsberechtigten ankomme, so der BGH.

"Das heutige Urteil des BGH ist nicht überraschend", sagt Dr. Amit Datta, spezialisiert auf gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht im Berliner Büro von Hengeler Mueller. "Der Senat knüpft hier an die Leitlinien an, die er bereits im Februar vergangenen Jahres im Parallelverfahren aufgestellt hatte. Die ohnehin komplexe Rechtsanwendung des § 32a UrhG wird hierdurch weiter erschwert. Dies gilt insbesondere, wenn die Rechte von dem Vertragspartner des Urhebers – wie im vorliegenden Fall – unterlizensiert werden", so Datta weiter. "Für die Beteiligten wird es im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung häufig einfach unvorhersehbar bleiben, ob eine Nachvergütung überhaupt geschuldet ist". Dattas Auffassung nach sollten Beteiligte künftig deshalb schon lieber bei der Vertragsgestaltung auf die bestehenden kollektivvertraglichen Instrumente zurückzugreifen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

acr/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH hebt Urteil des OLG München auf: Streit um faire Vergütung für "Das Boot"-Kameramann geht weiter . In: Legal Tribune Online, 01.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44640/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Ex-RBB-Intendantin klagt beim LG Berlin - Sch­le­singer will gut 18.000 Euro im Monat
  • BGH fragt EuGH bei Schummel-Software um Rat - Sind Cheat-Pro­gramme Urhe­ber­rechts­ver­let­zungen?
  • True Crime-Doku "Big Mäck: Gangster und Gold" - Die unschul­dige "Kar­toffel" und der Gangster-Rapper
  • BGH zu Corona-Hochzeiten und gestörter Geschäftsgrundlage - Kün­di­gung der Hoch­zeits-Loca­tion nur als ultima ratio
  • Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung - Sil­be­reisen strich Wort "Indianer" aus Song
  • Rechtsgebiete
    • Urheber- und Medienrecht
  • Themen
    • Fernsehen
    • Film
    • Honorare
    • Rundfunk
    • Urheber
    • Vertragsrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Jus­t­i­tiar (m/w/d)

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH , Frank­furt am Main

Geis­ti­ges Ei­gen­tum und In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie, Schwer­punkt Pa­tent­recht ...

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf

Geis­ti­ges Ei­gen­tum und In­for­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie, Schwer­punkt Pa­tent­recht ...

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic - Re­gi­on Nord (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Te­le­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung in frei­er Mit­ar­beit (Ho­me­of­fice) für...

RA-Assist Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Me­di­en- & IP-Recht

DLA Piper UK LLP , Ham­burg

As­so­cia­te (w/m/x) im Be­reich Kun­st­recht

BAUSCHKE BRAEUER , Ber­lin

An­wäl­te als Se­nior As­so­cia­tes (IT- / IP- / Da­ten­schutz­recht) (m/w/d)

MORGENSTERN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Spey­er

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH