Ein Produkt, auf dem "Öko Test" draufsteht, muss getestet worden sein. Ohne Lizenz dürfen nämlich selbst fast identische Produkte nicht mit dem Label beworben werden, entschied der BGH - und stärkt damit bekannte Marken.
Ohne Lizenz darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht mit dem "Öko-Test"-Label geworben werden. Unternehmen dürfen es damit nur für ein konkret getestetes Produkt verwenden. Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt gegen das Markenrecht, entschied der BGH am Donnerstag (Urt. v. 12.12.2019, Az. I ZR 173/16, 174/16 und 117/17).
Damit unterlagen vor Gericht in letzter Instanz die Versandhändler Otto (Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie der niederländische Discounter Matratzen Concord. Die Zeitschrift Öko-Test hatte die Unternehmen verklagt, weil sie nicht wollte, dass diese in ihren Online-Shops mit dem Label werben, wenn die abgebildete Ware nicht auch tatsächlich getestet wurde. In Karlsruhe ging es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und Kopfkissen. Die Produkte wurden mit dem Siegel beworben, obwohl eigentlich andere Farbgestaltungen oder Größen getestet worden waren. "In allen drei Verfahren verletzt die beanstandete Zeichennutzung die bekannte Marke der Klägerin", so der BGH.
Der Verlag gibt seit mehr als drei Jahrzehnten das Magazin Öko-Test heraus, in dem Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht werden. Seit 2012 ist das Siegel auch als Marke geschützt. Wer damit werben möchte, muss einen Lizenzvertrag abschließen. Der sieht vor, dass das Label nur für das konkret getestete Produkt genutzt werden darf - und nicht für ähnliche Produkte, auch wenn sie nur in Größe oder Farbe abweichen.
"Großer Wurf für Verbraucherschutz"
Öko-Test sieht sich durch das BGH-Urteil bestätigt: Testanbieter könnten nun sicherstellen, dass Testergebnisse auch tatsächlich nur für das konkrete Produkt gelten. Weil es zum Beispiel in Farben unterschiedliche Schadstoffe gebe, sei es eben nicht egal, ob ein grünes oder rotes T-Shirt getestet wurde.
"Der BGH hat dem Missbrauch bekannter Testsiegel einen großen Riegel vorgeschoben. Das nutzt dem Inhaber solcher Siegel ebenso wie den Verbrauchern", sagte Markenrechtler Georg Jacobs von der Sozietät Heuking. Und: "Das ist ein großer Wurf, insbesondere für den Verbraucherschutz."
Wie die Vorinstanzen bejahte nun auch der BGH das Kontrollinteresse des Verbrauchermagazins. Das kommt nach Meinung von Jacobs ebenso anderen bekannten Anbietern wie etwa Stiftung Warentest zugute. Die Entscheidung habe signifikante Auswirkungen für Händler und Hersteller: "Sie dürfen bekannte Prüfsiegel nur mit einer Lizenz benutzen."
dpa/acr/LTO-Redaktion
BGH zur Werbung mit Öko-Test-Siegel: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39217 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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