BGH: Hypo­ve­r­eins­bank unter­liegt wegen Täu­schung

22.07.2011

Der BGH hat wegen arglistiger Täuschung eines ehemaligen Immobilienvermittlers gegen die Hypovereinsbank entschieden, wie am Freitag bekannt wurde. Damit bestätigte das Gericht ein Urteil des OLG Köln.

Wie der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet, hat der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein vorinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln zurückgewiesen (Beschl. v. 05.07.2011, Az. XI ZR/ 342/10). Der Beschluss ist rechtskräftig und noch unveröffentlicht, wurde aber von einer Sprecherin des BGH bestätigt. Damit habe das Urteil des OLG Köln vom Oktober 2010 Bestand (Az.: 13 U 119/06).

Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit so genannten Schrottimmobilien und der Haftung der Bank. Die vom BGH erkannte Täuschung des Kunden sei auf der Grundlage der langjährigen Rechtsprechung des BGH in diesem Einzelfall der Bank zugerechnet worden. Einen Rückschluss auf andere Verfahren sieht die betroffene Bank darin jedoch nicht.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar bereits 1993 eine Eigentumswohnung in Langerwehe bei Aachen für damals 190.000 D-Mark gekauft und über ein Vorgängerinstitut der HypoVereinsbank finanziert. Später stellte sich laut BR heraus, dass diese Wohnung völlig überteuert und die zugesicherte Miete nicht erzielbar war.

Dem Sprecher der Hypovereinsbank zufolge handelte sich um "eine Vollstreckungsgegenklage, die keine Verurteilung zum Schadensersatz enthält". Sie habe allenfalls Auswirkungen auf die Finanzierungen anderer Kunden, die im gleichen Objekt und vom gleichen Vermittler in gleicher Weise getäuscht wurden - darüber hinaus jedoch nicht.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3835 (abgerufen am: 03.10.2024 )

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