Anschläge auf Gaspipelines: Nord-Stream-Ver­däch­tiger in Deut­sch­land in U-Haft

28.11.2025

Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge 2022 sein. Nach langem Ringen um das Verhindern der Auslieferung, setzte der Ermittlungsrichter am BGH nun den Haftbefehl in Vollzug.

Nach seiner Auslieferung aus Italien ist ein mutmaßlicher Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge in Deutschland in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) eröffnete dem Ukrainer Serhij K. am Donnerstag in Karlsruhe den Haftbefehl und setzte diesen in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft gegenüber dpa bestätigte. Wohin der Verdächtige nun gebracht wird, wollte sie nicht kommentieren. Der Beschuldigte war am 21. August 2025 in der Provinz Rimini in Italien festgenommen und am 27. November nach Deutschland überstellt worden.

Die Anschläge auf das frühere deutsch-russische Prestigeprojekt hatten im Herbst 2022 weltweit Schlagzeilen gemacht. Mehrere Sprengungen in der Nähe der dänischen Ostseeinsel Bornholm beschädigten die beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte. Durch Nord Stream 1 floss zuvor russisches Erdgas nach Deutschland. Nord Stream 2 war infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine noch nicht in Betrieb. Für die Anschläge wurde bislang niemand zur Rechenschaft gezogen.

Rechtsstreit um die Auslieferung

Ende August konnte Serhij K. als mutmaßlicher Drahtzieher an der Adria-Küste im Urlaub mit seiner Familie gefasst werden. Über Monate wehrte der Ukrainer sich gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Zwischenzeitlich war er im Hungerstreik, weil er sich schlecht behandelt fühlte.

Vergangene Woche hatte das oberste Gericht in Italien dann grünes Licht für die Auslieferung gegeben.

Am Donnerstag war der Ukrainer an die deutschen Behörden übergeben und mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe gebracht worden. Es wird vermutet, dass er später am Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg vor Gericht kommt. Dazu müsste die Bundesanwaltschaft aber zunächst dort eine Anklage erheben und der zuständige Staatsschutzsenat müsste diese zulassen. Wann es so weit sein könnte, ist unklar. 

Polen lehnte Auslieferung eines anderen Verdächtigen ab

Die Bundesanwaltschaft wirft Serhij K. unter anderem das gemeinschaftliche Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1 StGB), verfassungsfeindliche Sabotage (§ 88 Abs. 1 Nr. 3 StGB) sowie Zerstörung von Bauwerken (§ 305 Abs. 1 StGB) vor.

Er soll zu der Gruppe gehören, die im September 2022 Sprengsätze an den Gaspipelines platzierte. Den obersten Strafverfolgern zufolge war er einer der Koordinatoren der Operation. Serhij K. bestreitet die Vorwürfe.

Nach Überzeugung der Ermittler sollen zu dem Siebener-Team auch vier Taucher gehört haben. Für die Anschläge soll die Truppe eine Segeljacht namens "Andromeda" angemietet haben, die sie von Rostock hinaus auf die Ostsee brachte. Ein mutmaßlich beteiligter Taucher saß zeitweise in Polen in U-Haft. Dort lehnte die Justiz eine Auslieferung an Deutschland jedoch ab. Inzwischen ist der Ukrainer wieder frei.

dpa/tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anschläge auf Gaspipelines: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58743 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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