Der 50-jährige Ex-Mann war bereits im Februar zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nun bestätigt der BGH den Urteilsspruch und sieht in der Tat eine "öffentliche Hinrichtung".
Gut ein Jahr nach dem Mord an einer vierfachen Mutter in Berlin ist die Verurteilung des Täters rechtskräftig. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig (BGH, Beschl. v. 26.08.2025 - 5 StR 368/25) verwarf die Revisionen des Verurteilten gegen ein Urteil des Landgericht (LG) Berlin I von Februar 2025 (LG Berlin I, Urt. v. 26.02.2025, 535 Ks 9/24). Der damals 50 Jahre alte Ex-Mann war im Februar vom LG wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gesprochen worden. Für den Mann war außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Das schließt eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Die Tat erfolgte aus Wut aus die geschiedene Ehefrau des Täters: Er konnte die Trennung von seiner Frau, und den Verlust des Sorgerechts für die gemeinsamen vier Kinder sowie den Verlust der gemeinsamen Wohnung nicht akzeptieren. Die 36-jährige Frau ertrug zunächst zahlreiche massive Bedrohungen und wiederholte Übergriffe durch den Verurteilten, was es ihr unmöglich machte in der bisherigen Wohnung zu bleiben. Aus Berlin-Neukölln zog sie mit ihren vier Kindern in eine geheim gehaltene Wohnung nach Berlin-Zehlendorf, um vor ihrem Ex-Mann sicher zu sein. Doch alle ergriffenen Maßnahmen konnten die Frau nicht ausreichend schützen: Sie erwirkte mehrere Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz, gegen die er verstieß. Der jüngsten Verurteilung gingen drei Verurteilungen zu Geldstrafen wegen Bedrohung, Verstoßes gegen des Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und Körperverletzungen gegen die Frau voran.
Wie eine öffentliche Hinrichtung
Auch das letzte Annäherungsverbot nach dem GewSchG ignorierte der 50-Jährige: In der Nähe ihrer neuen Wohnung schlug er sie zu Boden, beleidigte und bedrohte sie. Auch die Aufmerksamkeit und das Eingreifen von Nachbarn konnte den Mann nicht abhalten. Vor den Augen der Nachbarn und weiterer Zeugen, stach er auf die Frau ein. Ein Stich traf das Herz. Den anschließend eintreffenden Notärzten und Polizeibeamten erklärte er, es sei sein gutes Recht gewesen, seine Ex-Frau zu töten.
Im Ergebnis wertete das Landgericht das Geschehen als Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Mann habe “absoluten Tötungswillen” gehabt und seine Frau in einer “öffentlichen Hinrichtung” getötet, so das Gericht. Dies begründete auch die Feststellung, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt, ebenso dass der Täter bereits mehrfach gegen das GewSchG verstoßen und seine Ex-Frau während der Tat verbal herabgewürdigt hat.
Der 5. Strafsenat des BGH erkannte in dem Urteil des LG Berlin I keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil und verwarf damit die Revision. Damit ist das Urteil des LG rechtskräftig.
Femizid in Berlin-Zehlendorf: . In: Legal Tribune Online, 09.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58111 (abgerufen am: 14.11.2025 )
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