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Nach BGH-Urteil zu Kollektivstrafen für Fußballfans: FC Carl Zeiss Jena zieht vor das BVerfG

03.03.2022

DFB-Pokal, FC Carl Zeiss Jena - 1. FC Köln, 1. Runde, im Ernst-Abbe-Sportfeld. Kölner Fans geraten nach dem Spiel mit Jenaer Fans und Ordnern aneinander.

Kölner Fans geraten nach einem Spiel mit Jenaer Fans und Ordnern am 08.08.2021 aneinander.  Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Robert Michael

Der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena gibt sich in seinem Kampf gegen die vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) verhängten Kollektivstrafen bei Vergehen der Fans nicht geschlagen. Nun zieht er vor das BVerfG.

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Der Thüringer Verein FC Carl Zeiss Jena teilte am Donnerstag mit, dass man alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen wolle und fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingelegt habe, um gegen die verhängten Kollektivstrafen vorzugehen.

Im November hatte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Klage des FCC gegen den DFB und die von ihm verhängten Geldstrafen mit der Begründung abgelehnt, es handele sich nicht um Strafen, sondern um Präventivmaßnahmen. Sowohl der Club als auch die Fanszene hatten mit großem Unverständnis auf das Urteil reagiert.

Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften. Jena, damals noch in der 3. Liga, soll für Störungen von zwei Heimspielen und einer Auswärtspartie im Jahr 2018 insgesamt knapp 25.000 Euro zahlen. Der Verein sieht sich ohne Schuld bestraft, war vor dem BGH bereits vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) gescheitert.

"Wir hatten nach der Verkündung des BGH-Beschluss im November gesagt, dass wir uns die Entscheidungsgründe ansehen und entscheiden, ob es wert ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Diese Frage haben wir für uns - vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des BGH, bei der wir nach gründlicher Prüfung mehrere Bruchstellen ausgemacht haben - mit Ja beantwortet. Die vom BGH getroffene Entscheidung verletzt den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten", sagte Geschäftsführer Chris Förster. Eingelegt worden sei die Beschwerde bereits im Dezember, was der Club nun öffentlich machte.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Nach BGH-Urteil zu Kollektivstrafen für Fußballfans: . In: Legal Tribune Online, 03.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47715 (abgerufen am: 14.09.2026 )

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