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4349

BGH: Entschädigung der Phoenix-Anleger überfällig

20.09.2011

Die rund 30.000 Phoenix-Gläubiger müssen nach einem Urteil des BGH zügig entschädigt werden. Ein weiterer Aufschub der Zahlungen durch die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen sei nicht hinnehmbar, entschieden die Bundesrichter am Dienstag.

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Entgegen der Ansicht der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sind die Entschädigungsansprüche der Anleger fällig, so das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. 20.09.2011, Az. XI ZR 434/10). Die EdW hätte nur über einen Musterprozess die Fälligkeit aufschieben können, ein solcher Prozess sei aber nie geführt worden.

Bereits seit 2005 habe die EdW die volle Auszahlung der Entschädigung hinausgezögert, lautete der Vorwurf der Richter. Der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers erkannte zwar an, dass die EdW mit dem Phoenix-Fall an ihre Grenzen gestoßen sei. Die enorme Zahl der Gläubiger und die hohe Schadenssumme stelle sie vor eine große Aufgabe. Denn bei einem der größten Wertpapierbetrügereien in Deutschland waren vor allem Kleinanleger aus Europa um zusammengerechnet rund 600 Millionen Euro geprellt worden.

Der Vorsitzende Richter fügte aber hinzu, dass seit 2005 schon einige Jahre ins Land gegangen seien und die wachsende Ungeduld der Gläubiger verständlich sei. Nun sei die EdW gefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Gläubiger innerhalb der gesetzlichen Fristen zu entschädigen. Die Frist läuft innerhalb von drei Monaten ab.

Aufgrund der Untätigkeit der EdW durften die Kläger ihre noch jeweils offene Restforderung gerichtlich geltend machen, ohne dass ihnen der Einwand fehlender Fälligkeit entgegenhalten kann, heißt es im Urteil.

Über 2000 Klagen werden folgen

Verhandelt wurden die Fälle von drei Gläubigern, die zwischen 3000 und knapp 18.000 Euro verloren hatten. Ihre Forderungen nach Auszahlung waren vom Amtsgericht Berlin abgelehnt und vom Landgericht Berlin angenommen worden. Daraufhin war die EdW in Revision gegangen, die jetzt zurückgewiesen wurde. Die Entscheidung hat Pilotcharakter, da noch rund 2000 weitere Klagen von Phoenix-Anlegern vorliegen, 60 von ihnen beim BGH.

Die EdW hat nach eigenen Angaben bereits 34.100 Entscheidungen getroffen mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro. In den vergangenen Monaten seien etwa 8000 Gläubiger vollständig im Rahmen der gesetzlichen Vorlagen entschädigt worden.

Der Betrug der Firma Phoenix Kapitaldienst war 2005 aufgeflogen. Das Unternehmen hatte seit etwa 1998 vor allem bei Kleinanlegern Geld für einen Fonds eingesammelt und damit in einer Art Schneeballsystem frühere Verbindlichkeiten bezahlt. Im März 2005 stellte die Finanzdienstleistungsaufsicht den Entschädigungsfall fest. Damit war die EdW in der Pflicht, für einen Teil des Schadens der geprellten Gläubiger aufzukommen.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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BGH: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4349 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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