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BGH bestätigt: Ex-Audi-Chef Stadler zurecht wegen Betrugs ver­ur­teilt

19.12.2025

Ex-Audi-Chef Rupert Stadler bei seiner Verhandlung vor dem LG München

Die Verurteilung gegen Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs ist nun rechtskräftig. Foto: picture alliance/dpa/AP Pool/Matthias Schrader

Zehn Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals ist die Verurteilung von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wegen Betrugs rechtskräftig. Der BGH hat die Revision gegen die Verurteilung verworfen.

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Ende Juni 2023 hatte das Landgericht (LG) München II den früheren Audi-Chef Stadler und zwei weitere Angeklagte zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Stadler habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung. Wegen Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen wurde er zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. 

Gegen das Urteil legte er Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Diese Revision hat der 1. Strafsenat des Gerichts nun verworfen (Beschl. v. 16.12.2025, Az. 1 StR 270/24). Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, begründete der Senat seine Entscheidung. Über das Urteil des LG München II hatte LTO damals ausführlich berichtet. 

Das Verfahren ist damit endgültig abgeschlossen, die Verurteilung rechtskräftig.

dpa/jh/LTO-Redaktion

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BGH bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58925 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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