Der jahrelange Rechtsstreit um die Berechnung der Wasserpreise im Südwesten muss noch einmal neu aufgerollt werden: Der BGH hat den Fall am Dienstag an das OLG Stuttgart zurück verwiesen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart muss jetzt erneut prüfen, ob die Landeskartellbehörde in Baden-Württemberg die angeblich zu hohen Wasserpreise in Calw richtig berechnet hat.
Die Kartellwächter verlangen von dem Wasserversorger der Region, der Energie Calw GmbH (ENCW) ihre Preise in den Jahren 2008 und 2009 rückwirkend zu senken. Demnach durfte das Unternehmen während der fraglichen Zeit bei allen Tarifkunden nicht mehr als 1,82 Euro netto pro Kubikmeter Wasser verlangen. Zuvor und bis jetzt verlangt ENCW 2,79 Euro.
Das OLG hatte die Verfügung der Kartellbehörde wegen Bedenken gegen die Berechnungsmethode aufgehoben. Denn das Bundeskartellamt vergleicht die Preise eines verdächtigen Unternehmens mit denen eines ähnlichen Wasserversorgers. Die Landeskartellwächter haben dagegen selbst berechnet, wie viel die ENCW verlangen darf: Maßstab waren dabei unter anderem die dauerhaften Firmenausgaben, wie etwa Personalkosten, Investitionen und Abschreibungen.
Einschreiten schon bei Überhöhung um 3 Prozent
Das OLG muss nun genau prüfen, ob diese Berechnungen richtig waren. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab dafür Hinweise. So dürfen die Preise für die Durchleitung von Strom oder Gas herangezogen werden. Kartellwächter dürften einschreiten, wenn Preise um drei Prozent überhöht seien, hieß es (Beschl. v. 14.07.2015, Az. KVR 77/13). Das OLG war von 7,5 Prozent ausgegangen.
Das Baden-Württembergische Umweltministerium, dem die Kartellbehörde zugeordnet ist, sieht sich durch den BGH-Richterspruch zwar gestärkt. Wie das Verfahren letztendlich ausgehe, könne jetzt aber noch nicht beurteilt werden, sagte ein Sprecher am Dienstag.
Zu einem Vergleich konnten sich beide Parteien - anders als in dem letzte Woche erzielten Kompromiss zwischen der Kartellbehörde und der EnBW beim Stuttgarter Trinkwasser - in dem seit sechs Jahren dauernden Streit nicht durchringen: "Die Griechenlandfrage ist bald gelöst. Ich weiß aber nicht, ob wir weiter sind", sagte Thomas von Fritsch von den Landeskartellwächtern in Karlsruhe.
Demgegenüber sieht sich das Unternehmen zu Unrecht gegängelt: "Es geht um ein Lebensmittel, das ständig kontrolliert werden muss", begründete der Anwalt der ENCW, Andreas Hahn, die Preise vor Gericht. Ein Wasserversorger trage von der Gewinnung bis zum Endverbraucher dafür die Verantwortung.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BGH zu Wasserpreisen in Baden-Württemberg: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16225 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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