Der 5. Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig hat die Revisionen der EX-NDR-Chefin Heinze und ihrer beiden Mitangeklagten als unbegründet verworfen, teilte der BGH am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Revisionen zurückgenommen. Heinze war 2012 vom LG Hamburg wegen Bestechlichkeit sowie wegen Betruges und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Die ehemalige Redaktionsleiterin Doris Heinze ist mit ihrer Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Der 5. Leipziger Strafsenat hielt das Gesuch für unbegründet (Beschl. v. 03.09.2013, Az. 5 StR 187/13). Da auch die Staatsanwaltschaft ihre Revisionen zurückgenommen habe, sei das Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg rechtskräftig, teilte der BGH mit.
Das Hamburger Gericht hatte Heinze im Oktober 2012 wegen Bestechlichkeit, Betruges und Untreue zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Nach Feststellungen des LG hatte Heinze bewirkt, dass der NDR Drehbücher aus ihrer Feder oder der ihres Mannes annahm und Produktionsaufträge erteilte. Hierdurch erhielten Heinze und ihr Mann Honorare im fünfstelligen Bereich. Heinzes Ehemann, der Drehbuchautor ist, wurde vom LG wegen Beihilfe verurteilt, gegen eine Filmproduzentin hatte das Gericht wegen Bestechung eine Geldstrafe verhängt.
dpa/una/LTO-Redaktion
BGH zu Drehbuch-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 01.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9717 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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